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EU und Japan einigen sich auf Freihandel
27.12.2017
Die Europäische Union und Japan haben sich im Dezember auf ein umfassendes Freihandelsabkommen geeinigt. Das Abkommen soll nach dem Willen der EU-Kommission noch vor der Europawahl 2019 in Kraft treten.

Nach über vier Jahren haben die EU und Japan ihre Verhandlungen über das EU-Japan Economic Partnership Agreement abgeschlossen. Das Abkommen ist das „größte“ bisher von der EU verhandelte bilaterale Freihandelsabkommen.

Aufgrund seiner Altersstruktur gehört Japan zu den „Schrumpfmärkten“. Allerdings gehört Japan auch zu den Staaten, in denen weltweit am meisten pro Kopf für Bekleidung und Schuhe ausgegeben wird. Der viertgrößte Modemarkt der Welt soll nach Expertenschätzungen auch in fünf Jahren noch seinen Rang vor Deutschland verteidigen. Besonders spendabel sind Japaner bei Kinderbekleidung. Während in Deutschland pro Kind bis 14 Jahre im Schnitt 250 Euro pro Jahr ausgegeben werden, sind es in Japan 418 Euro. Bis 2022 sollen die Ausgaben pro Kind um real 15 Prozent zunehmen, in Deutschland nur um gut 3 Prozent. Tradition, Hochwertigkeit und nachhaltige Fertigungsverfahren werden honoriert. „Made in Germany“ steht hoch im Kurs – auch bei Textilien und Bekleidung.

Mit Inkrafttreten des Abkommens fallen sowohl in Japan als auch in der EU sofort die meisten Zölle für Ursprungswaren aus dem Partnerland. Zölle auf Textilien und Bekleidung werden vollständig beseitigt. Das derzeit in Japan für Leder und Schuhe bestehende Kontingentsystem wird abgeschafft, die Zölle auf Schuhe werden von 30 auf 21 Prozent gesenkt. Nach einem 10jährigen Übergangszeitraum sollen in Japan die Zölle auf Schuhe und Lederwaren wie z. B. Handtaschen endgültig verschwinden.

Die Ursprungsregeln, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Zollfreiheit sind, weisen einige Besonderheiten auf. Sie sind tendenziell liberaler als die europäischen Standardregeln und berücksichtigen z. T. technische Neuerungen in der Textilproduktion wie die „einstufige“ Knit & Wear-Produktion. Ursprungsnachweise werden im präferenziellen Warenverkehr zwischen EU und Japan – wie bereits in den Abkommen der EU mit Kanada oder Südkorea – ohne Zutun des Zolls erstellt. Notfalls reicht sogar das Wissen des Importeurs um den richtigen Ursprung aus. Ursprungserklärungen (statements on origin) können für einzelne Sendungen oder für mehrere Sendungen innerhalb eines 12-monatigen Zeitraums ausgestellt werden.

Das Abkommen soll noch 2018 unterzeichnet werden und möglichst schon im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten. Da es sich um ein sogenanntes “gemischtes” Abkommen handelt, ist neben der Zustimmung des EU-Parlaments auch die Zustimmung der einzelnen EU-Mitglieder erforderlich. Das dürfte den Zeitplan verzögern. Denkbar ist, wie beim Kanada-Abkommen, die vorgezogene Anwendung des Handelsteils. Hierfür ist die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten nicht notwendig.

Bereits heute liefert Deutschland jährlich Textilien und Bekleidung im Wert von ca. 110 Mio. Euro nach Japan. Im Gegenzug werden aus Japan Textilwaren im Wert von ca. 94 Mio. Euro importiert.

Details zur Liberalisierung sowie die Vertragstexte im Mitgliederbereich von Gesamtmasche.

 

Bild: © Bernd Kasper – pixelio.de

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