Das Bundesumweltministerium unterstützt mit dem Förderprogramm DigiRess Betriebe, die Potenziale digitaler Lösungen noch besser nutzen und den Umstieg auf zirkuläre, ressourceneffiziente Produktions- und Wertschöpfungsprozesse schaffen wollen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleinstunternehmen und KMU stehen im besonderen Fokus der Fördermaßnahme. Ihre Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Die förderfähigen Vorhaben lassen sich in drei Förderschwerpunkte unterteilen.
Weitere Informationen befinden Sie auf der Informationsseite zu den Förderschwerpunkten.
Gefördert werden Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen in KMU ermöglichen, indem sie
Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die innovative Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen von KMU entwickeln, die beispielgebend sind für eine umwelt- und klimagerechte digitale Transformation der Wertschöpfung.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Es wird in zwei Modulen gefördert. Die Zuwendung für ein Vorhaben im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe (Modul 1) ist auf einen Höchstbetrag von 200.000 Euro begrenzt und können nur von KMU beantragt werden. Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen können eine Anteilfinanzierung bis zu 75 Prozent und mittelständische KMU können eine Anteilfinanzierung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen. Die maximalen Förderquoten können im Einzelfall durch Erhöhungstatbestände auf bis zu 85 Prozent erhöht werden. Antragstellende, die den Rahmen einer De-minimis-Beihilfe (Modul 1) überschreiten, können eine Innovationsbeihilfe für KMU und eine Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen beantragen (Modul 2).
Antragsverfahren
Interessierte können in der ersten Verfahrensstufe beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch bis 15. August über das Skizzenportal des VDI Technologiezentrums einreichen. Skizzen können in zwei verschiedenen Varianten beantragt werden, die abhängig sind von dem gewählten Modul. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu weiteren Einreichungsfristen (voraussichtlich 15.9., 15.10., 15.11. und 15.12.2022) gibt es auf der Skizzenportal des VDI Technologiezentrum.
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