Das einschlägige Gesetz, das bereits Ende 2017 verabschiedet und 2018 weiter spezifiziert wurde, fordert für eine ganze Reihe von Waren die Pflichtkennzeichnung mit einem eindeutigen Identifikationsmerkmal.
Betroffen sind
sowie bestimmte Tabakwaren, Parfums, Kameras und Reifen. Ob, wann und wie genau die Neuregelung zur Anwendung kommt, ist noch unklar. Die EU-Kommission bemüht sich in Russland um mehr Transparenz und Information. Nach russischen Angaben befindet sich das System derzeit in einer „Testphase“, an der verschiedene Pilotfirmen mitwirken.
Mitgliedsfirmen, die von der Maßnahme evtl. betroffen sind bzw. von russischen Kunden / Händlern diesbezügliche Informationen erhalten haben, werden gebeten, GESAMTMASCHE zu informieren: jungbauer@gesamtmasche.de/.
Geplant ist ein QR Code, der aus GTIN, einer individuellen Seriennummer, der Tarifposition und einem Verifizierungscode generiert wird. Der ursprüngliche Zeitplan sieht für die betroffenen Textil- und Bekleidungswaren eine Codierung bereits ab 1. Dezember 2019 vor, für Schuhe bereits ab Juli. Grundsätzlich fordert das Gesetz, dass bereits beim Import eine entsprechende Codierung vorhanden sein muss. Allerdings können nach heutigem Stand nur russische Unternehmen die benötigten QR Codes generieren lassen. Wahrscheinlich wird daher auch die nachträgliche Kennzeichnung z. B. im Zolllager möglich sein. Exporteure sollten rechtzeitig prüfen, ob ihre Kunden auf das Thema vorbereitet und bereit sind, das Labelling sowie dessen Kosten zu übernehmen.
Hintergrund der Initiative sind die umfangreichen Grauimporte und Markenfälschungen, die vor allem im Bereich Textil und Schuhe nach Russland gelangen.
Ein Arbeitspapier der EU-Kommission zum Thema sowie eine Kurzstudie zu den Eckpunkten des neuen QR-Code-Labellings finden Sie in den Downloads in der Rubrik Kennzeichnung.
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