Bundestag beschließt Einwegplastikkennzeichnung

Bundestag beschließt Einwegplastikkennzeichnung
06.04.2021
Nach Beschluss des Bundestages zum Entwurf der EWKKennzV befasst sich nun der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf. Was die Politik dabei wenig kümmert: VISKOSE IST KEIN PLASTIK!...

Anlagen 1 bis 6 zu diesem Post: 2021-04-01_Anlagen 1-6 – VISKOSE IST KEIN PLASTIK

Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 25. und 26. März 2021 die EWKKennzV beraten. Der Bundestag stimmte der Verordnung und einer Entschließung (Anlage 1) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und B90/Die Grünen mehrheitlich zu (Gegenstimmen: AfD; Stimmenthaltung FDP und Die Linke). In der Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern für einen möglichst praxisgerechten Vollzug der neuen Kennzeichnungspflicht zu sorgen; dies gilt insbesondere für die Umsetzung der Regelungen durch die betroffenen Hersteller und Vertreiber. Eine sinnlose Vernichtung noch bestehender Lagerkapazitäten durch die Hersteller sei möglichst zu vermeiden.

Abgelehnt wurde der Entschließungsantrag der FDP, der insbesondere darauf absah, bei der EU-Kommission eine Fristverlängerung von einem Jahr zu erwirken, um den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung der Produktion auf die neuen Vorschriften zu geben.

Anlage 2 enthält in Verbindung mit Anlage 3 die aktualisierte Stellungnahme textil+mode zum Entwurf der EWKKennz-V im Rahmen des Bundesratsverfahrens. Anlage 4 enthält eine Informationsbroschüre der Fa. Kelheim Fibres. mit nutzen. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.

Terminplan Bundesrat:

  • bis 12. April: Abstimmung von Anträgen in den Länderministerien
  • bis 16. April: Einreichung Anträge im Ausschuss-Sekretariat
  • bis 20. April: Frist für Votierung von Anträgen für Ausschüsse in Ländern
  • Ausschüsse „tagen“ (vermutlich im Umlaufverfahren) in KW 16
  • bis 27. April Ressortkoordinierung auf Fachebene
  • 5. Mai Abstimmung auf Kabinettsebene (Bundesland)
  • 7. Mai Abstimmung im Plenum des Bundesrates

 EU-Aktivitäten:

TAC meeting vom 26. März 2021: Die EU-Kommission legte beim Treffen mit den Mitgliedstaaten anscheinend keinen neuen Leitlinienentwurf vor, weder den aus dem Dezember 2020, noch einen neuen. Der Leitlinienentwurf ist nach wie vor in der rechtlichen Prüfung und soll dann Anfang Mai ohne weitere Abstimmung veröffentlicht werden. Diejenigen, die es betrifft, werden dann nur über den Vollzug informiert.

EURATEX: In Vorbereitung auf das TAC Meeting veröffentlichte EURATEX das Statement „EURATEX urges the European Commission to avoid confusion between plastic materials and viscose fibers“ auf der Verbands-Website.

EDANA wendet sich mit zwei weiteren Schreiben an die Kommission:

  • Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Kennzeichnung (Anlage 5)
  • kennzeichnungspflichtige Anwendung „Inkontinenzprodukte“ – Erweiterung des Anwendungsbereichs der SUPD im Rahmen der Umsetzung in Deutschland („Gold Plating“) (Anlage 6)

Bild: © Kelly Sikkema – unsplash.com

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