Update Green Claims

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Update Green Claims
16.02.2024
Die Ausschüsse für Umwelt sowie Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments haben am 14.02. ihren Bericht zur Green-Claims-Richtlinie vorgelegt: Mit Umweltaspekten sollen Firmen künftig nur noch nach "Genehmigung" werben dürfen. Bloße CO2-Kompensation soll als Greenwashing gelten. Ausgenommen von den neuen Regeln sind nur Betriebe bis 10 Mitarbeiter. KMU sollen eine längere Übergangsfrist erhalten....

Der Gemeinsame ENVI-IMCO-Ausschuss des EU-Parlaments hat heute seinen Standpunkt zur Green Claims-Richtlinie angenommen. Am 11. Oktober hatten die Ausschüsse ihren Berichtsentwurf veröffentlicht. 

Schlüsselelemente der ENVI-IMCO-Position:

Überprüfungssystem: Unternehmen sollten künftig alle umweltbezogenen Marketingangaben zur Genehmigung vorlegen, bevor sie diese verwenden, und die Angaben sollten innerhalb von 30 Tagen von akkreditierten Prüfern bewertet werden.

Umweltbezogene Angaben für Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten: Die EU-Kommission sollte eine Liste einfacher und gängiger Arten von Angaben erstellen, für die eine einfachere und schnellere Überprüfung möglich ist. Sie sollte auch entscheiden, ob grüne Angaben für Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, weiterhin möglich sein sollten.

Kohlenstoff-Ausgleich: EU-Verbot grüner Angaben, die ausschließlich auf CO2-Kompensation beruhen. Unternehmen dürfen Kompensationssysteme erwähnen, wenn sie diese Systeme nur für Restemissionen nutzen. Die Kohlenstoffgutschriften der Systeme müssen zertifiziert sein, wie im Rahmen des Carbon Removals Certification Framework (CRCF) festgelegt.

Vergleichende Angaben: Für vergleichende Angaben sollten besondere Regeln gelten, auch wenn die beiden Produkte von demselben Hersteller stammen. Die Unternehmen sollten nachweisen, dass für den Vergleich relevanter Produktaspekte dieselben Methoden verwendet wurden, und sie sollten auch sicherstellen, dass Behauptungen über Produktverbesserungen nicht auf Daten beruhen, die mehr als fünf Jahre alt sind.

Geltungsbereich und Anwendbarkeit: Kleinstunternehmen (bis 10 MA) sollten von den neuen Verpflichtungen ausgenommen werden. KMU sollte eine Frist von 42 Monaten eingeräumt werden, bevor sie die Vorschriften einhalten müssen.

Die Abstimmung im Plenum ist für den 11. März 2024 angesetzt. Eine endgültige Entscheidung im Parlament wird es aber erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 geben. Auch der Rat wird sich erst im Juni positionieren. Somit Trilog-Verhandlungen nicht vor Sommer 2024 beginnen.

Weitere Details unter Greenwashing: how EU firms can validate their green claims | News | European Parliament (europa.eu).

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