Konsultationsverfahren zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ Bild: analogicus - pixabay.com

Konsultationsverfahren zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“

Das Bündnis faire Energiewende hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt und dabei wichtige Forderungen erhoben.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat kürzlich ein Konsultationsverfahren zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ eröffnet und dazu ein Diskussionspapier veröffentlicht.

Die BNetzA begründet die Notwendigkeit für eine Reform des Netzentgeltsystems wie folgt:

Wir müssen das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden. Erstens wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Wir haben zweitens keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Drittens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen, eher im Gegenteil“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen und an die Herausforderungen der Energiewende anzupassen. Wir stehen am Anfang unseres Entscheidungsprozesses und beginnen diesen ergebnisoffen.“

Das Bündnis faire Energiewende (BfE) hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Dabei hat das BfE u. a. folgende wesentliche Forderungen erhoben:

  • Eigenversorgungskonzepte in der Industrie stärken
  • keine reine Umverteilung, sondern kosteneffizienter Netzausbau und -betrieb
  • Komplexität verringern
  • Integration der laufenden Reformvorhaben
  • dynamische Netzentgelte nur auf freiwilliger Basis – keine Nachteile bei konstanter Stromabnahme
  • Direktversorgung ausweiten
  • Übergangsregelungen, Härtefallklauseln, Entschädigungen und Kostenbeteiligung der öffentlichen Haushalte schaffen

Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie hier.