EU passt in Entwurf PCB-Grenzwerte in Farbpigmenten an Bild ©: Rodolfoclix - Pexels.com

EU passt in Entwurf PCB-Grenzwerte in Farbpigmenten an

Die EU-Kommission hat am 17. Juni 2025 einen überarbeiteten Entwurf zur Anpassung der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat am 17. Juni 2025 einen überarbeiteten Entwurf zur Anpassung der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 veröffentlicht. Damit reagiert sie auf die seit längerem diskutierte Problematik unbeabsichtigt entstehender polychlorierter Biphenyle (PCB) bei der Herstellung bestimmter organischer Farbpigmente, etwa für Farben, Lacke oder textile Beschichtungen.

PCB entstehen als unerwünschte Nebenprodukte bei der Produktion einiger Pigmente, die unter anderem in wetter- und UV-beständigen Textilbeschichtungen zum Einsatz kommen. Aufgrund ihrer Persistenz und Umweltrelevanz fallen PCB unter die POP-Verordnung, was eine besonders strenge Regulierung erfordert.

Die ursprünglich von der EU vorgeschlagenen Grenzwerte waren so niedrig angesetzt, dass sie einem faktischen Verwendungsverbot gleichgekommen wären. Durch intensive Verbandsarbeit und Rückmeldungen aus der Industrie wurde nun eine Lösung erzielt, die praxisnähere Grenzwertvorgaben vorsieht.

Der neue Entwurf legt folgende Regelungen fest:

  • Für allgemeine Stoffe, Gemische und Erzeugnisse gilt künftig ein

Grenzwert von 0,2 mg/kg (Summe PCB). Diese Vorgabe soll 20 Tage

nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.

  • Für organische Farbpigmente und Farbstoffe wird ein höherer Grenzwert von 25 mg/kg eingeführt, ebenfalls ab dem Inkrafttreten.
  • Für Zubereitungen und Erzeugnisse, die solche Pigmente oder Farbstoffe enthalten, ist ein Grenzwert von 10 mg/kg vorgesehen. Diese
  • Schwelle gilt jedoch erst drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, um der Industrie eine Umstellungsphase zu ermöglichen.

Der Entwurf wird derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Sollte innerhalb der Frist kein Einspruch erfolgen, kann die neue Regelung voraussichtlich im Spätsommer 2025 in Kraft treten. Damit wird der Verbleib zentraler Farbpigmente im Markt ermöglicht und gleichzeitig ein klarer Rahmen zur Minimierung von PCB-Rückständen gesetzt.