Nachdem die EU-Kommission am 21. Oktober 2025 eine erneute Verschiebung und inhaltliche Anpassungen der EUDR vorgeschlagen hatte, hat das EU-Parlament in seiner Sitzung am 13. November 2025 beschlossen, für den Kommissionsvorschlag das Eilverfahren anzuwenden. Damit soll eine Trilogeinigung noch vor Ende des Jahres ermöglicht werden. Über sein Verhandlungsmandat für die Trilogverhandlungen will das EU-Parlament bereits im Rahmen der Plenarsitzung vom 24. – 27. November 2025 abstimmen.
Derweil verläuft die Einigung im Rat auf ein gemeinsames Verhandlungsmandat für den Trilog schwierig. Ein Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft, der vorsah, den Anwendungsbeginn der EUDR um ein Jahr – von Dezember 2025 auf Dezember 2026 – für alle Unternehmen zu verschieben, eine „Überprüfungsklausel“ aufzunehmen, die eine erneute inhaltliche Öffnung der Verordnung im kommenden Jahr ermöglicht hätte, sowie die Pflicht zur Angabe von Referenznummern für nachgelagerte Akteure zu streichen, fand am 12. November 2025 knapp keine Mehrheit. Deutschland hat sich offenbar aufgrund interner Uneinigkeit in der Regierungskoalition bei der Abstimmung enthalten. Angesichts der Blockade unter den Mitgliedstaaten wird nun erwartet, dass die dänische Ratspräsidentschaft Anfang nächster Woche einen neuen Kompromiss vorlegt.
Eine Trilogeinigung mit dem Europäischen Parlament muss bis zur Woche vom 15. Dezember 2025 erzielt werden, um eine Verabschiedung noch vor dem aktuell vorgesehenen Start der EUDR am 30. Dezember 2025 zu ermöglichen.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen informiert.
Bild: shutterstock_597819617