EU-Parlament verabschiedet Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EUDR Bild©: Noel Bauza - pixabay.com

EU-Parlament verabschiedet Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EUDR

Das EU-Parlament hat am 26. November 2025 sein Mandat für die Verhandlungen zur Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet und sich dem Ratsvorschlag vom 19. November 2025 weitestgehend angeschlossen

Das EU-Parlament hat am 26. November 2025 sein Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der EUDR angenommen. Damit können am 4. Dezember 2025 die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Rat beginnen. Die EU-Kommission hatte am 21. Oktober 2025 eine erneute Verschiebung und inhaltliche Anpassungen der EUDR vorgeschlagen.

Am 19. November 2025 hatte sich zuerst der Europäische Rat in seiner Verhandlungsposition auf weitreichende Änderungen verständigt. Demnach soll die Anwendung der EUDR um weitere zwölf Monate für alle Unternehmen verschoben werden – für große und mittlere Unternehmen damit auf den 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027. Darüber hinaus soll ein Once-only-Ansatz in der Lieferkette gelten. Das bedeutet, dass ausschließlich der Erstinverkehrbringer eine Sorgfaltserklärung erstellen und nur der erste Marktakteur in der nachgelagerten Lieferkette die EUDR-Referenznummer speichern muss. Zudem möchte der Europäische Rat die EU-Kommission beauftragen, bis April 2026 weitere Entlastungsoptionen zu prüfen.

 

Das EU-Parlament hat sich der Ratsposition angeschlossen. Das Verhandlungsmandat des EU-Parlaments umfasst ebenfalls im Wesentlichen:

  • Eine einjährige Verschiebung der Anwendung der EUDR für alle Unternehmen, für große Unternehmen zum 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen zum 30. Juni 2027. 
  • Eine Vereinfachung der Sorgfaltspflichtenanforderungen. Nach dem Ansatz des EU-Parlaments würde die Verantwortung für die Abgabe der Sorgfaltspflichtenerklärungen bei den Unternehmen liegen, die Produkte erstmals auf den EU-Markt importiert oder exportiert haben. Kleinst- und Kleinunternehmen müssten nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Die Forderung an die EU-Kommission, bis zum 30. April 2026 eine Vereinfachungsprüfung durchzuführen, um die Gesamtwirkung der EUDR und den Verwaltungsaufwand für alle Unternehmen weiter zu reduzieren.

Am 4. Dezember 2025 werden die Trilogverhandlungen beginnen. Da EU-Rat und -Parlament die gleiche Position haben, gehen wir von einer zügigen Einigung aus. Der abschließende Text muss sowohl vom Rat als auch vom Parlament gebilligt werden. Bei der nächsten Plenarsitzung des EU-Parlaments (15. bis 18. Dezember 2025) soll die endgültige Abstimmung erfolgen. Damit könnte die Änderung noch vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und der einjährige Aufschub in Kraft treten.

Über den weiteren Prozess halte ich Sie auf dem Laufenden.