Neben der Schweiz stellen bereits Norwegen, Türkei, Marokko und Israel elektronische EUR.1 aus.
Die Echtheit der WVB kann mit Hilfe des einheitlichen Links, der mit „https://certificat.bazg.admin.ch/certificat/views/valid“ beginnt, überprüft werden. Hierzu ist der QR-Code in Feld 11 zu scannen oder der vollständige Pfad aus der Fußzeile der Bescheinigung einzugeben.
Die Schweiz wurde in Anhang I der Matrix aufgenommen. Ein Vorabdruck der Matrix (Advanced Copy) ist auf der Webseite der EU-Kommission, Generaldirektion TAXUD, einsehbar. Die Veröffentlichung im Amtsblatt C steht noch aus.
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