Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift („VwV TXT“) zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2508 vorgelegt. Mit dieser sogenannten VwV TXT sollen die luftseitigen Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie in nationales Recht überführt werden. Der Gesamtverband textil+mode hat hierzu am 22. August 2025 eine Stellungnahme eingereicht. Die Stellungnahme wird parallel auch mit dem BMWE geteilt.
Entgegen der Ankündigung einer „bürokratiearmen 1:1-Umsetzung“ enthält der Entwurf zusätzliche nationale Vorgaben, die über die europäischen Anforderungen hinausgehen. Diese nationalen Verschärfungen stehen im Widerspruch zum Harmonisierungsziel der Industrieemissionsrichtlinie und führen zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Textil- und Modeindustrie. Besonders kritisch sind:
- die verpflichtende Umrechnung auf ein Luft-Waren-Verhältnis,
- zusätzliche Grenzwerte, u. a. für Formaldehyd,
- eine pauschale Ausweitung des Anwendungsbereichs sowie
- verschärfte Mess- und Überwachungspflichten.
Die Forderung der Verbände bleibt eine konsequente, möglichst wortgetreue 1:1-Umsetzung des EU-Durchführungsbeschlusses. Nur so können Rechtssicherheit gewährleistet und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sichergestellt werden.
Die vollständige Stellungnahme von t+m sowie der Referentenentwurf des BMUKN finden Sie nachfolgend.
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