Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung & Sachstand weiterer EU-Green-Deal-Regelungen

Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung & Sachstand weiterer EU-Green-Deal-Regelungen

Im Mittelpunkt des Seminars steht insbesondere die Frage, in welchen Bereichen die EUDR die Textilindustrie betrifft und wie weitergehende Prüfungen und Sorgfaltserklärungen vermieden werden können.

Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde aufgrund heftiger Proteste der Wirtschaft bereits im letzten Jahr nochmal um ein Jahr verschoben. Sie soll jetzt ab dem 30. Dezember 2025, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026, gelten. Die im Anhang I der Verordnung benannten Erzeugnisse dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, nach den Vorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.

Im ersten Teil des Seminars steht insbesondere die Frage, in welchen Bereichen die EUDR die Textilindustrie betrifft und wie weitergehende Prüfungen und Sorgfaltserklärungen vermieden werden können, im Mittelpunkt.

Im zweiten Teil des Seminars soll kurz der Sachstand weiterer für die Maschenindustrie interessanter EU-Green-Deal-Regelungen erläutert werden. Dabei werden auch bevorstehende Änderungen vor dem Hintergrund der Omnibus-Richtlinien angesprochen. Der Überblick reicht von den Lieferkettenregulierungen CSDDD, LkSG, sowie der Zwangsarbeitsverordnung (FLR) über die Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD und VSME bis hin zur Green Claims Richtlinie und der EmpCo sowie deren Umsetzung ins nationale Recht. Auch die geplanten Neuerungen beim CO2-Grenzausgleichssystem CBAM und der Textilkennkennzeichnung (TLR) werden kurz angesprochen.

Seminarinhalt:

  1. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
    1. Überblick und Definitionen
    2. Pflichten von Marktteilnehmern und Händlern
    3. Relevante in Anhang I aufgeführte Erzeugnisse
    4. Vorbereitungsmaßnahmen zur Umsetzung
    5. Sanktionen

 

  1. Übersicht zu aktuellen EU-Green-Deal-Regelungen
    1. CSDDD, LSkG und FLR
    2. CSRD und VSME
    3. GCD und EmpCo
    4. CBAM und TLR

 

Referent: Kai-Uwe Götz, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei Gesamtmasche e. V.

Teilnahmegebühr: Gesamtmasche-Mitglieder: 100,- Euro p.P. |  Nicht-Mitglieder: 200,- Euro p.P.

Wann: 30. Oktober 2024 |13:30 bis 16:30 Uhr

Ort: Firmengebäude der Mey GmbH & Co.KG, Auf Steingen 6, 72459 Albstadt | Zugang über Outlet-Eingang