Nachfolgend informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand in der EU-Stoffpolitik:
1. Die ECHA hat eine sektorbezogene Übersicht zu PFAS-Verwendungen veröffentlicht, die der Vorbereitung der Konsultation im Frühjahr 2026 dient.
2. DBDPE wurde als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) identifiziert; entsprechende Folgeprozesse sind möglich.
3. Die POP-Verordnung wurde angepasst, wodurch die zulässigen Restgehalte von PBDE in rezyklathaltigen Materialien weiter abgesenkt werden.
- 1.) ECHA veröffentlicht Übersicht zu PFAS-Verwendungen
Die ECHA hat eine sektorbezogene Übersicht zu PFAS-Verwendungen („Draft mapping of PFAS uses“) im Rahmen des SEAC-Entwurfs veröffentlicht. Sie dient der Vorbereitung der öffentlichen Konsultation, die nach aktueller Planung im Frühjahr 2026 beginnen soll. Die Übersicht enthält eine vorläufige Zuordnung von PFAS-Verwendungen zu 14 Sektoren sowie zur PFAS-Herstellung. Eine detailliertere Fassung ist nach der SEAC-Sitzung im Dezember angekündigt.
Für den Textilsektor (textiles, upholstery, leather, apparel and carpets, kurz TULAC) werden u. a. folgende Bereiche aufgeführt:
- Heimtextilien
- Konsumgüterbekleidung
- Leder
- Haushalts-Textilpflege (Sprays)
- Berufsbekleidung und persönliche Schutzausrüstung (PSA), unterteilt in:
- a.) Berufsbekleidung (einschließlich professioneller Sportbekleidung, -schuhe und Uniformen)
- b.) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß Verordnung (EU) 2016/425, Anhang I, einschließlich:
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- PSA zum Schutz vor Risiken der Risikokategorien I und II
- PSA zum Schutz vor Risiken der Risikokategorien III(a) und III(c)
- PSA zum Schutz vor Risiken der Risikokategorien III(b) und III(d–m)
- PSA speziell ausgelegt für Streitkräfte, Polizeibehörden und Einsatzkräfte
- Imprägniermittel zur Wieder-Imprägnierung von PSA
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Die Übersicht ist als vorbereitende Grundlage für die kommende Konsultation im Frühjahr 2026 zu verstehen.
- 2.) DBDPE in SVHC-Kandidatenliste aufgenommen
Die ECHA hat DBDPE (Decabromdiphenylethan) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Begründet wird dies damit, dass die Substanz in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird und sich in Organismen anreichern kann.
Die Aufnahme wurde am 5. November 2025 veröffentlicht. DBDPE wird weiterhin als Flammschutzmittel in bestimmten technischen Textilien und polymerbasierten Komponenten eingesetzt, insbesondere dort, wo gesetzlich oder funktional definierte Brandschutzanforderungen bestehen.
Wir hatten uns im Sommer im Rahmen der offiziellen ECHA-Konsultation bei einer Stellungnahme von textil+mode beteiligt, in der insbesondere die fehlende Verfügbarkeit technisch gleichwertiger Alternativen sowie die Relevanz von Ausnahmen für sicherheitskritische Anwendungen hervorgehoben wurden.
Die Aufnahme in die Kandidatenliste ist zwar keine Beschränkung und keine Zulassungspflicht, ein nächster regulatorischer Schritt kann jedoch eine Überführung in Anhang XIV (Zulassung) oder Anhang XVII (Beschränkung) sein. Wir bleiben hierzu im Austausch mit relevanten Stellen und informieren, sobald sich weitere Schritte abzeichnen.
- 3.) POP-Verordnung – Absenkung der Grenzwerte für PBDE
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1482 zur Änderung der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 wurde am 28. Oktober 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie betrifft die zulässigen Restgehalte von polybromierten Diphenylethern (PBDE) aus Alt- und Recyclingmaterialien.
PBDE dürfen seit vielen Jahren nicht mehr absichtlich eingesetzt werden (PentaBDE/OctaBDE seit 2004, DecaBDE seit 2019). Die nun erfolgte Anpassung senkt die zulässigen Hintergrundgehalte in rezyklathaltigen polymerbasierten Materialien schrittweise ab. Relevanz besteht insbesondere dort, wo in Produkten polymerbasierte Komponenten mit Rezyklatanteil eingesetzt werden, wie in Polster-, Ausstattungs- und technischen Textilanwendungen mit bestehenden Material- und Rückführungsströmen.
Der Verordnungstext ist unter diesem Link abrufbar.
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