Neue PEM: Vermerk „REVISED RULES“ bei der Ausfuhr nach Ägypten Bild: © Jorono – pixabay.com

Neue PEM: Vermerk „REVISED RULES“ bei der Ausfuhr nach Ägypten

Die EU-Kommission empfiehlt für präferenzielle Ausfuhren nach Ägypten b. a. w. den Vermerk "REVISED RULES" . Zudem bestätigte Ägypten, dass die diagonale Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten möglich ist.
 

Nach Mitteilung der EU-Kommission wendet Ägypten bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen an. Dies soll die störungsfreie Kumulierung in der PEM gewährleisten. 

In diesem Rahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union – ausgestellt auch nach dem 01.01.2026 – explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.

Aus diesem Grund empfiehlt die EU-Kommission, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt oder ausgefertigt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk „REVISED RULES“ beinhalten sollen, um in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung zu kommen.

Wurden Ursprungsnachweise ohne Vermerk in Ägypten abgelehnt, so können Ursprungsnachweise mit der Angabe „REVISED RULES“ nachträglich ausgestellt werden. Diese Nachweise werden von den ägyptischen Behörden im Einklang mit den geltenden befristeten nationalen Maßnahmen akzeptiert.

In diesem Zusammenhang bestätigte Ägypten außerdem die Möglichkeit einer diagonalen Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten, wenn Ägypten das Bestimmungsland ist.

Die in Ägypten ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweise für Ausfuhren in die EU enthalten weiterhin die Angabe TRANSITIONAL RULES„.