Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde aufgrund heftiger Proteste der Wirtschaft bereits im letzten Jahr nochmal um ein Jahr verschoben. Sie soll jetzt ab dem 30. Dezember 2025, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026, gelten. Die im Anhang I der Verordnung benannten Erzeugnisse dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, nach den Vorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.