Verschärfte Regelungen zur Umweltwerbung durch „EmpCo-Richtlinie“
Bild: © shutterstock_76232578

Verschärfte Regelungen zur Umweltwerbung durch „EmpCo-Richtlinie“

Ab 26. September 2026 greift die neue EmpCo-Richtlinie. Unser Webinar klärt auf, was sich durch die neue EU-Richtlinie ändert und wie Unternehmen Werbung mit Umweltaussagen, Umweltsiegeln und sozialen Produktmerkmalen rechtssicher einsetzen können.

Werbung mit Umweltaussagen, Umweltsiegeln und sozialen Produktmerkmalen unter Berücksichtigung der Neuerungen durch die EmpCo-Richtlinie.

Als „EmpCo-Richtlinie wird die „Richtlinie (EU) 2024/825 hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher (engl.: „empowering consumers“) für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ bezeichnet. 

Die EmpCo-Richtlinie verändert den rechtlichen Rahmen für Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln grundlegend. Unternehmen müssen Ihre Werbung mit Umweltaussagen spätestens bis zum 26.9.2026 an das neue Recht anpassen. Auch Werbung mit Umweltsiegeln oder Nachhaltigkeitssiegeln können ab dem 26.9.2026 unzulässig werden, selbst wenn die betreffenden Zertifikate noch gültig sind.

Die EmpCo-Richtlinie stellt hohe Anforderungen an Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln. Umweltaussagen sollen spezifiziert oder nachprüfbar sein. Verbraucher sollen vor irreführenden Umweltaussagen und sozialen Aussagen geschützt werden. Durch Umsetzung in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verändert sie das deutsche Wettbewerbsrecht. Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und gerichtliche Verfahren durch Mitbewerber und Verbände.

Inhalt:

  • Das Seminar befasst sich mit der Werbung mit Umweltaussagen, Umwelt- und Klimaschutzbegriffen und der Werbung mit sozialen Produktmerkmalen.
  • Das Seminar stellt zunächst die aktuelle Rechtslage mit Beispielen aus der derzeitige Rechtsprechung dar. Anschließend werden die Neuerungen durch die EmpCo-Richtlinie dargestellt, ergänzt um Tipps für die Praxis für Marketing und Werbung anhand konkreter Beispiele.

Zielgruppen: Marketing- und Media-Verantwortliche, Inhouse-Juristinnen und Juristen, Geschäftsleitung, Prokuristinnen und Prokuristen

Referent: RA Thomas Seifried, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, SEIFRIED IP, Frankfurt am Main

Wann: 27. Januar 2026 | 9.00 – 12.00 Uhr  | online

Teilnahmegebühr: Mitglieder 75 EUR, Nicht-Mitglieder 150 EUR

Anmeldung: Bitte melden Sie sich online bis spätestens 22. Januar 2026 zum Webinar an. Registrierte Teilnehmende erhalten am Tag vor dem Webinar ihren Zugangslink.

Die Teilnahmebedingungen finden Sie unter gesamtmasche.de/veranstaltungen.