Airbus-Boeing-Streit geht in die nächste Runde

AUSSENWIRTSCHAFT
 
 
Bild: Gerd Altmann - pixabay.com
 
Airbus-Boeing-Streit geht in die nächste Runde
18.08.2020
Im Streit um WTO-widrige Subventionen zwischen den USA und der EU hat der US-Handelsbeauftragte am 12. August 2020 eine geänderte Liste von Produkten präsentiert, die in den USA Zusatzzöllen unterworfen sind.

Die betroffenen Sektoren in der EU, darunter auch die Textil- und Bekleidungsindustrie, haben an beide Handelspartner appelliert, ihre Subventionsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken unbeteiligter Branchen auszutragen. Der europäische Textil- und Bekleidungsverband EURATEX hat gemeinsam mit 13 weiteren Branchenorganisationen einen offenen Brief offenen Brief veröffentlicht.

Die USA haben sich bei der WTO erfolgreich über EU-Subventionen für den Flugzeugbau beschwert. Die von der WTO genehmigten Retorsionsmaßnahmen belaufen sich unverändert auf 7,5 Mrd. US-Dollar. Die Liste der betroffenen Güter muss dabei jedoch nicht gleichbleiben. Das US-Zollkarussell kann sich immer wieder drehen. Diesmal ist fast alles gleich schlecht geblieben wie zuvor. Erleichterungen gab es für Käsesorten aus Griechenland und Biskuits aus dem Vereinigten Königreich. Zum Ausgleich trifft es Produkte aus Frankreich und Deutschland etwas härter. Die Zusatzzölle bleiben wie gehabt bei 15 Prozent auf Flugzeuge und 25 Prozent auf die anderen betroffenen Produkte.

Zwar hat die EU offiziell Korrekturmaßnahmen im Sinne des WTO-Urteils vorgenommen. Die USA betrachtet die Maßnahmen aber als unzureichend. Die Änderungen treten am 1. September in Kraft.

Hintergrund
Im Oktober 2019 ermächtigte die WTO die Vereinigten Staaten nach einem langjährigen Streit mit der EU, Frankreich, Deutschland, Spanien und das Vereinigte Königreich, wegen unzulässiger Subventionen für das Airbus-Konsortium 7,5 Milliarden Dollar an Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Nach einem Benachrichtigungs- und Kommentarverfahren verhängten die Vereinigten Staaten am 9. Oktober 2019 zusätzliche Zölle von bis zu 25 Prozent auf Produkte aus EU-Mitgliedstaaten mit einem Handelswert von rund 7,5 Milliarden US-Dollar. Die Satzung nach Section 301 sieht eine regelmäßige Überprüfung und Änderung („carouseling“) der Tarifmaßnahme vor. 

Die WTO hatte auf Klage der EU hin auch die US-Staatshilfen an Boeing verurteilt. Im Mai behaupteten die USA, die unerlaubten Steuervorteile abgeschafft zu haben. Die EU zweifelt dies an und wird vermutlich erneut Maßnahmen ergreifen. Bereits im Juni hatte die EU-Kommission eine Strafzollliste erstellt, mit der 10 Mrd. US-Dollar Kompensation erzielt werden sollen.

Bild: © Gerd Altmann – pixabay.com

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