Der Freihandelsdeal, der keiner ist

Der Freihandelsdeal, der keiner ist

Der Last-Minute-Deal zwischen de EU und dem Vereinigten Königreich Ende 2020 sorgte für Aufatmen. Dennoch ist der Brexit ein harter und teurer Bruch.
Dieser Artikel ist in der masche 01-2021, S. 23 erschienen. Hier geht es zum Heft.

An Weihnachten haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf ein „Handels- und Kooperationsabkommen“ geeinigt.  Für die Textil- und Bekleidungsbranche kann vom vielbeschworenen Freihandel jedoch keine Rede sein. 

„Besser als nichts, aber viel zu wenig“, hieß es nach Bekanntwerden des Textes von Gesamtmasche. Für die Branche ist es zwar wichtig, dass die Verhandler überhaupt noch eine Lösung gefunden haben. Doch ein großer Teil des deutschen Textilaußenhandels mit Großbritannien erfüllt das strenge Regelkorsett des Abkommens nicht, erhält also keine Handelserleichterungen. Die zusätzliche Bürokratie beim Marktzugang trifft jeden, der mit dem Vereinigten Königreich Geschäfte macht. Und der „Last-Minute-Deal“ verlangte den Firmen eine zeitlich fast unmögliche Anpassungsleistung ab.

Waren der Branche gehören zu den Gütern, die weltweit immer noch hohen Zöllen unterliegen. Auch die EU und das Vereinigte Königreich bitten Importeure zur Kasse: Für textile Fertigwaren werden in der Regel 12 Prozent des Warenwertes fällig. Bei Stoffen sind es immerhin noch satte 8 Prozent. Aus Sicht von Gesamtmasche ist es sehr bedauerlich, dass die EU-Kommission nicht auf Vorschläge zu zeitgemäßen Ursprungsregeln eingegangen ist. Ursprungsregeln legen fest, wie sich Waren für den Freihandel qualifizieren müssen. Leider war die Expertise aus der Wirtschaft bei den Verhandlungen wenig gefragt.  

Das Vereinigte Königreich gehört zu den großen Handelspartnern der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie und steht für Ausfuhren von gut 1,5 Mrd. Euro. Das sind immerhin 4,5 Prozent des gesamten Exports der Branche.  Mit einem jährlichen Importwert von gut 746 Millionen Euro ist das Vereinigte Königreich auch als Lieferland bedeutend. 

Vereinfachte Einfuhr bis Januar 2022

Für die Einfuhrabwicklung lässt das Vereinigte Königreich in einer Übergangsfrist bis Ende 2021 ein vereinfachtes Verfahren zu: Bei Standard-Einfuhren brauchen britische Importeure lediglich eine Anschreibung in der Buchführung vorzunehmen. Danach ist innerhalb von sechs Monaten eine ergänzende Zollanmeldung vorzunehmen.

Parlamentarier drohen mit spätem „No Deal“

Die Ratifizierung des Handels- und Kooperationsabkommens durch das EU-Parlament verzögert sich. Bislang wird das Abkommen nur vorläufig angewendet. Geben die Parlamentarier nicht bis spätestens Ende April grünes Licht, könnten sie den Deal sogar noch platzen lassen.

Post-Brexit-Zölle

Seit 1. Januar 2021 gilt im Vereinigten Königreich der „UK Global Tariff“ (UKGT). Fällig werden Zölle nur bei Lieferungen nach Großbritannien, wenn die Ursprungsregeln nicht erfüllt sind. Für Nordirland kommt weiterhin der Unionszollkodex zur Anwendung. Da die Mitgliedstaaten der EU ihre Zölle bei der WTO in gleicher Form wie die EU selbst gebunden haben, geht der neue UKGT zunächst weitgehend von den EU-Zöllen aus. Für Textilien und Bekleidung heißt darin das grobe Muster: textile Fertigwaren 12%, Stoffe 8%, Garne 4%. Bei einigen Produkten in den Bereichen Fasern, Garne und Stoffe wurden Zölle reduziert, während bei den konfektionierten Waren nur einige moderate Senkungen, meist um 0,5 Prozentpunkte, zu verzeichnen sind.

↘ Die detaillierte Liste der liberalisierten Produkte bzw. der Produkte mit Zollsenkungen kann im Mitgliederbereich von gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de abgerufen werden.

Gesamtmasche Living Guidance

Gesamtmasche hat in einem Leitfaden die wichtigsten Änderungen zusammenfasst, die nach Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU speziell aus Sicht der Textilbranche zu beachten sind. Neben Zoll, Präferenzursprung und neuen Formalitäten im Warenverkehr ergeben sich auch weitreichende Änderungen im Produkt- und Chemikalienrecht, beim Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit und Entsendungen sowie im Bereich der geistigen Eigentumsrechte. Das Dokument ist pünktlich zum „Deal“ an Weihnachten erstmals erschienen und wird im Sinne einer Living Guidance fortgeschrieben. 

↘ Mitgliedsfirmen von Gesamtmasche können „Brexit – was nun?“ im Mitgliederbereich von gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de herunterladen. Dort finden sich auch Fachbeiträge zum Thema Brexit im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsgebieten.

Bild: © Tumisu – pixabay.com