Wie von der Gesamtmasche bereits im April angekündigt, hat nun auch der Europäische Rat der “3. Welle” der EU- Krebsrichtlinie verabschiedet. Mit der am 11. Juli 2019 in Kraft tretenden Richtlinie werden nun EU-weit verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für fünf neu aufgenommene krebserzeugenden Stoffe eingeführt:
Cadmium und seine anorganischen Verbindungen:
Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen:
Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen:
Formaldehyd:
4,4′-Methylene-bis(2-chloroaniline) (MOCA):
Weitere Informationen dazu können Sie dem Download entnehmen.
Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die EU-Richtlinie bis zum 11. Juli 2021 national umsetzen.
Auch eine „4. Welle“ zur Überarbeitung der Krebs-Richtlinien ist auf EU-Ebene bereits in Bearbeitung. Über deren künftigen Entwicklungen werden wir berichten.