US-Zölle: Das Karussell dreht sich weiter Bild: Gerd Altmann - pixabay.com

US-Zölle: Das Karussell dreht sich weiter

Ein US-Gerichtshof hat die Einführung der US-Strafzölle gegen zahlreiche Länder für rechtswidrig erklärt. Doch US-Präsident Trump ist bereits in Berufung gegangen.

Legal oder illegal?

Der New Yorker Gerichtshof für internationalen Handel hat festgestellt, dass die meisten der von Präsident Trump gegen zahlreiche Länder erlassenen Zusatzzölle rechtswidrig sind. Zusatz- und Strafzölle könnten nur mit Zustimmung des Kongresses erlassen werden. Ein Bundesberufungsgericht der höheren Instanz hat die Zölle vorübergehend wieder in Kraft gesetzt. Die Kläger sind bis zum 5. Juni zu einer Stellungnahme aufgefordert, die US-Regierung bis zum 9. Juni. Die überraschende Entscheidung des New Yorker Gerichtshofs hätte die Einführung von Trumps Zöllen für die meisten US-Handelspartner gestoppt oder zumindest verzögert.

EU arbeitet an Retorsion: US-Baumwolle im Visier

Indessen arbeitet die EU-Kommission weiter daran, den transatlantischen Zollkonflikt über Verhandlungen zu lösen. Das Ende der 90-tägigen Zollpause Mitte Juli sind es nur noch wenige Wochen. Weiterhin steht als „letztes Mittel“ eine Retorsionsliste im Raum. Zwar hat Brüssel Textil- und Bekleidungsprodukte nach heftiger Kritik der Branche von der Liste gestrichen. Dafür hat die EU-Kommission nun Baumwolle und andere Naturfasern sowie weitere branchenrelevante Artikel außerhalb der textilen Tarifkapitel in ihren Entwurf aufgenommen. Darunter befinden sich sogar Artikel, die für den Gesundheits- und Medizinsektor relevant sind, vom Pflaster bis zum Röntgenschutzanzug.

Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin GESAMTMASCHE. Bild: GESAMTMASCHE.

Retorsionszölle auf Baumwolle wären ein Schuss ins eigene Knie. Vor solchen Eingriffen, die die eigene Wettbewerbsfähigkeit gefährden, können wir nur warnen. Bei einem sprunghaften Anstieg des Faserpreises könnten heimische Spinnereien nicht mehr mit Firmen aus den Nachbarländern konkurrieren, die zum Teil sogar, wie die Türkei oder Bosnien, zollfreien Zugang zur EU genießen. Das hätte unweigerliche einen Negativeffekt auf die Hersteller von Maschenwaren und Webereien.

Insbesondere durch die geplante Einbeziehung US-amerikanischer Baumwolle dürfte sich die EU-Kommission erneut herbe Kritik einhandeln: Die USA zählen zu den größten Baumwollproduzenten der Welt und sind, nach Brasilien, zweitgrößter Exporteur. Auch europäische Textilfirmen verarbeiten im großen Stil US-Baumwolle. Besonders begehrt sind langstapelige und extra-langstapelige Qualitäten, einige davon sogar mit strenger Umweltzertifizierung.