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EU Green Claims Richtlinie: Aktuelle Entwicklungen

Die Green Claims Richtlinie sieht eine strenge Regulierung umweltbezogener Werbeaussagen vor. Doch das Brüsseler Gesetzgebungsverfahren stockt. Gleichzeitig sind mit der EmpCo strengere Regeln auf dem Weg.

Die Verhandlungen zum Entwurf der GreenClaims-Richtlinie ziehen sich hin. Gleichzeitig befindet sich die Schwesterrichtlinie zu Green Claims, die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers-Richtlinie, EmpCo) bereits in der nationalen Umsetzung.

Die Green Claims-Richtlinie verlangt u. a. die kostenpflichtige Konformitätsprüfung jeglicher Umweltaussagen durch Dritte. Verstöße gegen die Richtlinie können mit Sanktionen wie Geldbußen und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen geahndet werden. 

Ende Juni hatte die EU-Kommission angekündigt, ihren Entwurf zur Green Claims-Richtlinie zurückzuziehen, sollte es keine Einigung bei den Ausnahmen für Kleinstunternehmen geben. Einen formellen Rückzug gab es dann jedoch nicht. Die Richtlinie befindet sich weiterhin im Trilogverfahren, in dem Rat, Parlament und Kommission versuchen, eine gemeinsame Position zu finden. Der genaue Zeitplan und die Details für die Verabschiedung und Umsetzung bleiben damit unsicher.

Parallel dazu wird auf nationaler Ebene das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), an die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie angepasst, um Greenwashing zu bekämpfen. Die EmpCo-Richtlinie wurde bereits beschlossen und ist in den Mitgliedstaaten bis März 2026 umzusetzen und ab September 2026 anzuwenden. Sie formuliert eine Reihe von per-se-Verboten und unerlaubten Geschäftspraktiken, darunter die starke Einschränkung der Werbung mit Klimaneutralität, das Verbot eigener, nicht von Dritten zertifizierten Nachhaltigkeitssiegeln und strenge Regeln zum sog. Social Washing.