Am 27. Juli 2025 haben sich EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und US-Präsident Trump auf die Eckpunkte einer Handelsvereinbarung geeinigt. Die vereinbarten Zollsätze sollen bereits ab 1. August 2025 gelten. Im Lauf der Zeit soll der Deal ausgeweitet werden, um den gegenseitigen Marktzugang weiter zu verbessern. Soweit zumindest die Versprechungen. Trotz aller Kritik an dem Deal bedeutet er für Textilien und Bekleidung eine „weiche Landung“ – sofern die bisherige Kommunikation aus Brüssel Verlass ist. Denn in trockenen Tüchern ist noch nichts.
Die wesentlichen Punkte des Deals für Textilwaren
EU-Exporte in die USA werden künftig mit einem Zoll von mindestens 15 Prozent belegt: Produkte, die bislang mit einem niedrigeren Zollsatz (Most Favoured Nation / MFN-Satz) als 15 Prozent belegt sind, werden künftig einheitlich mit 15 Prozent belastet. Produkte, für die in den USA bisher ein Drittlandszoll von mehr als 15 Prozent gilt, werden mit diesem bisherigen Drittlandszoll belastet. Zusätzliche Zölle sollen nicht mehr erhoben werden. Diese Bedingungen wollen die USA bereits ab 1. August 2025 für EU-Waren gewähren.
Zollsituation für EU-Textilwaren
Für viele Textilprodukte, die in den USA ehemals nur mit niedrigen MFN-Sätzen belastet waren (v. a. Garne, Stoffe), steigt die Zollbelastung im Vergleich zum Vorjahr an. Gegenüber dem Status quo – Einberechnung der aktuellen „Basiszölle“ von 10 Prozent – bedeutet die Einigung dennoch eine spürbare Verbesserung. Für die meisten Bekleidungsprodukte gibt es keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Die ohnehin hohen US-Zölle werden aber nicht mehr durch Zusatzzölle in die Höhe getrieben. Wichtig ist dabei: Die 15-Prozent-Regel (bzw. bei höheren MFN-Sätzen, die MFN-Zoll-Regel) gilt nur für Produkte, die in der EU hergestellt wurden. Waren anderer Ursprünge werden mit den Zöllen belegt, die aktuell für die jeweiligen Länder gelten. Kurz gesagt: Jubel wird wohl nicht aufkommen, doch EU-Waren genießen in den USA immerhin bessere Behandlung als die Waren aus vielen anderen Ländern.
US-Zölle auf EU-Waren: Ein Rechenbeispiel*
*Annäherung, weitere (alte) Zusatzzölle, die derzeit u. U. noch gelten, sind nicht einbezogen.
Welche Ursprungsregeln gelten?
Damit hier entsprechend unterschieden werden kann, benötigt man eigentlich Ursprungsregeln, wie sie in Freihandelsabkommen üblich sind. Tatsächlich haben beide Seiten „strict rules of origin“ angekündigt. Diese sind jedoch noch nicht ausgehandelt. Eine andere (kurzfristige) Möglichkeit wäre es, schlicht den außenwirtschaftsrechtlichen Ursprung der Ware als maßgebend für den Zollsatz heranzuziehen. Den Ausschlag gäbe dann das Land der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung.
EU gewährt Nullzoll für viele US-Waren
Die EU gewährt Industriegütern aus den USA zollfreien Zugang. Zusätzliche Zugeständnisse soll es auch durch eine Öffnung des Bereichs Fischerei und „nicht-sensible“ Agrargüter und Lebensmittel aus den USA (Sojaöl, Samen, Nüsse, Ketchup, Kakao oder Kleingebäck) durch Einführung von Zollquoten (Zollfreiheit für bestimmte Einfuhrmengen pro Jahr).
Sonderbehandlung für Autos, Flugzeige, Pharmazeutika, Halbleiter, Metalle
Der 15-Prozent-Zoll gilt auch für Autos und Autoteile, die bislang einem 25-prozentigem Zusatzzoll zu den MFN-Zoll von 2,5 Prozent unterlagen. Gleiches gilt vorerst für Pharmazeutika und Halbleiter, inklusive der Zölle aus Section 232, bis die USA über zusätzliche Zölle gem. Section 232 entscheiden, unterliegen sie nur den MFN-Zöllen.
Für Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien und Rohstoffe fallen die Zölle wieder auf das Niveau des letzten Jahres. Für Stahl, Aluminium und Kupfer wollen die EU und die USA Zollquoten einrichten. Zwischenzeitlich hat US-Präsident Trump allerdings 50-prozentige Zölle auf Kupfer angekündigt.
Weitere Elemente: Abbau nicht-tarifärer Schranken, mehr Kooperation
Vor allem bei den Automobilstandards wollen beide Seiten künftig mehr zusammenarbeiten, aber auch bei der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen oder bei sanitären und phytosanitären Maßnahmen („SPS“). Mehr Zusammenarbeit soll es auch bei der Sicherung von Lieferketten, der Beobachtung ausländischer Investitionstätigkeit und der Exportkontrolle geben.
EU kauft in großem Stil fossile Rohstoffe, Kernbrennstoffe und KI aus den USA
Ein wichtiger Punkt ist die Zusage der EU, Flüssiggas, Öl und Kernbrennstoffe im Wert von 750 Mrd. Euro über die nächsten drei Jahre abzunehmen, außerdem KI-Produkte im Wert von 40 Mrd. Euro. EU-Firmen haben Interesse an Investitionen von mindestens 600 Mrd. US-Dollar in den USA signalisiert.
Fazit: Regeln noch unsicher
Die EU weist darauf hin, dass der erreichte Deal rechtlich nicht bindend ist. Hierfür seien weitere Verhandlungen notwendig. Tatsächlich gibt es bislang keinerlei Rechtsgrundlage für die Umsetzung, oder zumindest Detailaussagen zu den Kernpunkten. Im Moment bedeutet das: Ein großes Durcheinander und wenig Sicherheit.
Insofern ist die Frage, wie das ausgehandelte Zollmodell ab 1. August funktionieren soll. Die Notwendigkeit eines Abkommens, das diesen Namen auch verdient, hat die EU so sehr betont, dass es hierüber schon wieder Streit gibt. Bis 1. August kann sich daher noch einiges tun – und auch danach.