Am 26. September 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) per Pressemitteilung angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich vorzugehen. Die Pressemitteilung erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Langwierige Auskunftsersuchen und Informationsanfragen des BAFA konterkarieren jegliche Bemühungen zum Bürokratieabbau. Zudem hat das BAFA die Abschaffung der Berichtspflichten sowie den Wegfall der Berichtsprüfung noch nicht auf seiner Webseite veröffentlicht. Dies soll Ende dieser Woche erfolgen. Anscheinend ist eine entsprechende Weisung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium bereits an das BAFA unterwegs. Dadurch kehrt hoffentlich bald Rechtsklarheit für die betroffenen Unternehmen ein.