
Dr. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer Gesamtverband textil+mode – Bild: © textil+mode
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie begrüßt die Einigung von EU-Rat und EU-Parlament, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) weiter zu verschieben und praxisgerecht zu überarbeiten.
Dr. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer Gesamtverband textil+mode: „Die Entwaldungsverordnung steht exemplarisch für einen völlig verfehlten Politikansatz. Wer Wälder schützen möchte, kann dies nicht erreichen, indem er ausgerechnet verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen in der EU mit immer neuer Bürokratie überzieht und sie damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit beraubt.“
Die Wirtschaft hatte wiederholt gefordert, dass nur das erste Unternehmen, das verordnungspflichtige Produkte auf den EU-Binnenmarkt importiert, einer gesetzlichen Sorgfaltspflicht unterliegt. Diese zentrale Forderung wurde nun von der Politik aufgegriffen. Ebenso ist die Streichung der verpflichtenden Weitergabe von Sorgfaltspflichtenerklärungen entlang der gesamten Lieferkette ein entscheidender Schritt für eine praxistaugliche Umsetzung. Die ursprünglich vorgesehenen Dokumentationspflichten hätten vor allem kleine und mittlere Unternehmen massiv überlastet, ohne erkennbaren Mehrwert für den Waldschutz. Positiv bewertet der Gesamtverband textil+mode auch die Vorgabe, dass die EU-Kommission bis April 2026 weitere Entlastungsmöglichkeiten prüfen soll. „Angesichts der verbleibenden Wochen bis zum Jahresende müssen die politischen Verhandlungen nun schnell abgeschlossen werden, damit Unternehmen Rechtssicherheit bekommen – gerade auch, was die zeitliche Verschiebung betrifft“, so Uwe Mazura.
Hintergrund:
Die EUDR trat 2023 in Kraft. Ursprünglich sollten die wichtigsten Bestimmungen ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Aufgrund massiver Bedenken von Mitgliedstaaten, Drittländern und Unternehmen wurde Ende 2024 eine erste Verschiebung beschlossen. Die Umsetzung bleibt jedoch herausfordernd – insbesondere wegen des erforderlichen EU-Informationssystems, der Bereitstellung von Geodaten und der Pflichten in der nachgelagerten Lieferkette. Deshalb schlug die EU-Kommission bereits im Oktober 2025 eine weitere Verschiebung und Vereinfachungen vor.
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