Countdown zum Indien-EU-Freihandelsabkommen Bild: © jorono – pixabay.com

Countdown zum Indien-EU-Freihandelsabkommen

Zollfrei nach Indien: Das neue EU-Abkommen öffnet Exportchancen für den Mittelstand, erhöht aber auch den Wettbewerbsdruck in Europa.

Die Europäische Union und Indien haben sich politisch auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Auch wenn der Vertrag noch finalisiert und ratifiziert werden muss, steht fest: Für die Textil- und Bekleidungsindustrie bedeutet das Abkommen einen grundlegenden Wandel. Erstmals rückt der indische Markt als realistische Exportdestination für europäische Unternehmen in greifbare Nähe.

Ausgangslage: Hohe Zölle und viele Hürden

Bislang ist Indien für europäische Textil- und Bekleidungsunternehmen ein schwieriger Markt. Auf EU-Exporte werden je nach Produkt Zölle von bis zu 20 Prozent und mehr erhoben. Hinzu kommen zahlreiche nichttarifäre Handelshemmnisse, darunter komplexe und teils intransparente Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflichten, aufwändige Zollverfahren, lokale Prüfanforderungen sowie eine uneinheitliche Umsetzung von Vorschriften in den Bundesstaaten. Diese Hürden machen Exporte teuer, langsam und für viele mittelständische Betriebe wirtschaftlich kaum darstellbar.

Silvia Jungbauer, GESAMTMASCHE; Bild: GESAMTMASCHE

Das Abkommen mit Indien eröffnet dem textilen Mittelstand echte Exportperspektiven in einem Schlüsselmarkt. Gleichzeitig wird das Abkommen die Sourcing-Landschaft verändern. Jetzt kommt es darauf an, dass Zollabbau und Abbau nichttarifärer Hemmnisse Hand in Hand gehen – nur dann entsteht ein fairer und tragfähiger Marktzugang.“

Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin GESAMTMASCHE

Das Abkommen: Schneller Zollabbau mit wenigen Ausnahmen

Mit dem neuen Freihandelsabkommen verpflichtet sich Indien, seine Zölle auf Textil- und Bekleidungswaren aus der EU mit Inkrafttreten grundsätzlich auf null zu setzen. Ausgenommen sind lediglich neun Tariflinien im Kapitel 55, die überwiegend technische Fasern und Garne betreffen. Für diese Produkte ist ein stufenweiser Zollabbau über einen Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen. Für alle übrigen Textil- und Bekleidungsprodukte soll der Marktzugang sofort zollfrei erfolgen.

NTBs im Fokus: Der Praxistest kommt erst noch

Für Exporteure ist jedoch nicht nur der Zoll entscheidend. Mindestens ebenso wichtig ist, ob das Abkommen tatsächlich zu einem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse führt. Vorgesehen sind mehr Transparenz, klarere Regeln und die Verpflichtung Indiens zur umfassenden Anwendung der WTO-Vorschriften. Ob sich dadurch Genehmigungsverfahren, Produktzulassungen und Zollabfertigungen spürbar vereinfachen, wird sich erst in der Umsetzung zeigen. 

Wettbewerb und Handelsumlenkung

Parallel baut Indien seine Exportaktivitäten weiter aus. Mit Initiativen wie der staatlich unterstützten „Knits Campaign“ wirbt das Land offensiv für seine Textil- und Bekleidungsprodukte auf internationalen Märkten, auch in Europa. Handelsumlenkungen infolge hoher US-Zölle verstärken diesen Trend zusätzlich. Das Abkommen bringt damit nicht nur neue Absatzchancen, sondern auch intensiveren Wettbewerb.

Zeitachse und Ende des alten APS

Bis zur Anwendung des Abkommens dürfte noch rund ein Jahr vergehen. Gleichzeitig läuft das bestehende APS-System aus, sodass eine lückenlose Übergangsphase für die Branche von zentraler Bedeutung ist. Entscheidend wird sein, dass die zugesagten Marktzugangsrechte auch praktisch greifen und fairer Wettbewerb gewährleistet bleibt.