Ziel ist es, Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erleichtern und attraktiver zu machen. Für die Textil- und Bekleidungsindustrie entsteht daraus kein pauschales „Reparaturgebot für jedes Kleidungsstück“ – aber es kommen zusätzliche Informations‑ und Prozessanforderungen auf Unternehmen zu, vor allem bei Mehrkanalvertrieb (Handel plus eigener Online‑Shop oder Filialen).
Aus Branchensicht besonders relevant sind:
- Direktvertrieb (Online/Filiale): Reklamationsabläufe und Kundeninformation im Gewährleistungsfall werden wichtiger (Reparatur/Ersatz strukturiert abbilden, dokumentieren, intern klare Kriterien festlegen).
- „Mangel vs. Verschleiß“: Abgrenzung und Dokumentation gewinnen an Bedeutung – gerade bei Basics, Bodywear und Heimtextilien.
- B2B mit dem Handel: Handelspartner werden voraussichtlich stärker standardisierte Abläufe und klare Ansprechpartner/Zeiten verlangen.
Zeitplan (aktueller Stand):
- 25.03.2026: Regierungsentwurf beschlossen
- 27.03.2026: an den Bundesrat zugeleitet (noch nicht beraten)
- bis 31.07.2026: EU‑Umsetzungsfrist
- ab 01.08.2026: vorgesehener Anwendungsbeginn der kaufrechtlichen Änderungen für neue Kaufverträge
Kurzübersicht für Mitglieder
GESAMTMASCHE hat eine kompakte Kurzübersicht für Mitgliedsunternehmen erstellt (inkl. Zeitstrahl, Branchenbeispielen und kurzer Checkliste zur Umsetzung). Mitglieder finden sie als Download im internen Bereich.
Nicht-Mitglieder können sich bei Interesse an uns wenden. Wir informieren Sie gerne über unsere Services und die Vorteile einer Mitgliedschaft.
Bild: © MonikaP – pixabay.com