Recht auf Reparatur kommt im Juli Bild: © MonikaP – pixabay.com

Recht auf Reparatur kommt im Juli

Die Bundesregierung setzt derzeit die EU‑Richtlinie (EU) 2024/1799 („Recht auf Reparatur“) in deutsches Recht um. Was sollten Textil- und Bekleidungsunternehmen jetzt im Blick haben?

Ziel ist es, Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erleichtern und attraktiver zu machen. Für die Textil- und Bekleidungsindustrie entsteht daraus kein pauschales „Reparaturgebot für jedes Kleidungsstück“ – aber es kommen zusätzliche Informations‑ und Prozessanforderungen auf Unternehmen zu, vor allem bei Mehrkanalvertrieb (Handel plus eigener Online‑Shop oder Filialen).

Aus Branchensicht besonders relevant sind:

  • Direktvertrieb (Online/Filiale): Reklamationsabläufe und Kundeninformation im Gewährleistungsfall werden wichtiger (Reparatur/Ersatz strukturiert abbilden, dokumentieren, intern klare Kriterien festlegen).
  • „Mangel vs. Verschleiß“: Abgrenzung und Dokumentation gewinnen an Bedeutung – gerade bei Basics, Bodywear und Heimtextilien.
  • B2B mit dem Handel: Handelspartner werden voraussichtlich stärker standardisierte Abläufe und klare Ansprechpartner/Zeiten verlangen.

Zeitplan (aktueller Stand):

  • 25.03.2026: Regierungsentwurf beschlossen
  • 27.03.2026: an den Bundesrat zugeleitet (noch nicht beraten)
  • bis 31.07.2026: EU‑Umsetzungsfrist
  • ab 01.08.2026: vorgesehener Anwendungsbeginn der kaufrechtlichen Änderungen für neue Kaufverträge

Kurzübersicht für Mitglieder

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