China verschärft Gegenmaßnahmen gegen extraterritoriale Gesetze Bild: OpenAI

China verschärft Gegenmaßnahmen gegen extraterritoriale Gesetze

Durch die chinesische Abwehr ausländischer "Long-Arm Jurisdiction" entstehen für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie mit engen Lieferkettenbeziehungen nach China unweigerlich Zielkonflikte.

Neues Beschaffungsrisiko für Textil und Bekleidung

Die chinesische Gesetzgebung zur Abwehr ausländischer „Long-Arm Jurisdiction“ hat im April 2026 eine neue Eskalationsstufe erreicht. Für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie mit engen Lieferketten- und Investitionsbeziehungen nach China entstehen damit konkrete Zielkonflikte zwischen westlichen Compliance-Anforderungen und chinesischem Recht.

Kern der jüngsten Entwicklung sind zwei Verordnungen des Staatsrats, die am 7. und 13. April 2026 ohne Übergangsfrist in Kraft traten. Sie richten sich ausdrücklich gegen die Anwendung ausländischer Gesetze mit extraterritorialer Wirkung, etwa US-Sanktionen oder europäische Lieferkettenpflichten.

Die neuen Regeln verbieten es chinesischen Unternehmen und Personen grundsätzlich, solche Maßnahmen umzusetzen oder zu unterstützen. Gleichzeitig erhält der Staat weitreichende Befugnisse für Gegenmaßnahmen, etwa über Listen „unzuverlässiger“ oder „böswilliger“ Akteure sowie zivil- und verwaltungsrechtliche Schritte gegen Unternehmen, die ausländische Vorgaben durchsetzen (siehe english.www.gov.cn).

Was sich konkret ändert

Für international tätige Unternehmen entsteht eine Mehrfronten-Compliance: Ein und dieselbe Entscheidung – etwa die Beendigung einer Geschäftsbeziehung aufgrund von Sanktionen oder Zwangsarbeitsrisiken – kann gleichzeitig gegen europäische oder US-Vorgaben verstoßen, wenn sie unterlassen wird, und gegen chinesisches Recht, wenn sie umgesetzt wird. 

Für die Branche sind drei Punkte besonders relevant:

  • Lieferkettentransparenz: Die parallel erlassene Verordnung zur Sicherung industrieller Lieferketten beschränkt die Erhebung und Weitergabe von Informationen. Das kollidiert direkt mit europäischen Sorgfaltspflichten und US-Regimen wie der UFLPA.
  • Vertragsgestaltung: Klauseln zu Sanktionen, Russland-Bezug oder Zwangsarbeit können als Umsetzung extraterritorialer Maßnahmen interpretiert werden.
  • Haftungs- und Reputationsrisiken: Neben Unternehmensmaßnahmen sind auch persönliche Konsequenzen für Verantwortliche denkbar, einschließlich zivilrechtlicher Klagen durch chinesische Akteure (siehe english.www.gov.cn).

Zeitstrahl der chinesischen Gegenmaßnahmen

Die aktuellen Regelungen sind Teil einer längerfristigen Entwicklung:

  • 2020: Einführung der „Unreliable Entity List“ als Instrument gegen ausländische Unternehmen
  • 2021: Anti-Foreign Sanctions Law (AFSL) schafft umfassende rechtliche Grundlage für Gegenmaßnahmen (Wikipedia)
  • 2021: MOFCOM-Blocking Rules gegen extraterritoriale Sanktionen
  • 2025: deutliche Zunahme praktischer Anwendung (u. a. Listungen)
  • 7. April 2026: Verordnung zur Sicherheit industrieller und Lieferketten
  • 13. April 2026: Verordnung zur Abwehr unzulässiger extraterritorialer Jurisdiktion

Damit ist ein kohärentes, staatlich koordiniertes Instrumentarium entstanden, das ausdrücklich auch wirtschaftliche Entscheidungen internationaler Unternehmen adressiert.

Praktische Einordnung

Für die Textil- und Bekleidungsindustrie bedeutet dies vor allem: Die klassischen Compliance-Ansätze greifen nicht mehr isoliert. Lieferkettenprüfungen, ESG-Anforderungen und Sanktionsklauseln müssen künftig systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit chinesischem Recht geprüft werden. Unternehmen bewegen sich zunehmend in einem regulatorischen Spannungsfeld, in dem es keine risikofreie Standardlösung mehr gibt. Entscheidend wird sein, Governance-Strukturen, Entscheidungsprozesse und Vertragswerke so anzupassen, dass Zielkonflikte früh erkannt und gesteuert werden können.