Leitlinien zur Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR) veröffentlicht Bild ©: Ojik Burenk - pexels.com

Leitlinien zur Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung (FLR) veröffentlicht

Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, weder auf dem EU-Markt bereitgestellt noch aus der EU exportiert werden.

Ab dem 14. Dezember 2027 findet in der EU die EU-Zwangsarbeitsverordnung (EU) 2024/3015 (Forced Labour Regulation – FLR) Anwendung. Produkte, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, dürfen ab diesem Zeitpunkt weder auf dem EU-Markt bereitgestellt noch aus der Europäischen Union exportiert werden.

Das Verbot gilt unabhängig davon, in welchem Land oder auf welcher Stufe der Lieferkette die Zwangsarbeit stattgefunden hat. Bereits ein einzelner Rohstoff oder Bestandteil kann dazu führen, dass das gesamte Produkt EU-weit vom Markt genommen, zurückgerufen oder an den Außengrenzen gestoppt wird.

Die EU-Kommission hat am 30. Juni 2026 ein Umsetzungspaket zur Anwendung der FLR veröffentlicht, darunter auch die schon erwarteten Leitlinien, deren deutsche Version  im Mitgliederbereich auf der Homepage von GESAMTMASCHE abgerufen werden kann. Die Leitlinien erläutern erstmals ausführlich, wie die zuständigen Behörden die Verordnung anwenden und welche Informationen Unternehmen im Rahmen von Untersuchungen vorlegen müssen. Auch wenn die FLR für Unternehmen keine neuen Sorgfaltspflichten oder Due-Diligence-Prozesse verpflichtend vorschreibt, können entsprechend eingeführte Prozesse helfen, Risiken zu identifizieren und gegenüber Behörden nachzuweisen, dass Produkte nicht unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Nur wer weiß, wo seine Vorprodukte herkommen und einen Abgleich mit der noch einzurichtenden EU-Datenbank zu Zwangsarbeitsrisiken vornimmt, wird entsprechende Risiken identifizieren und mögliche Vertriebsverbote vermeiden können. Auch die behördlichen Untersuchungen sollen risikobasiert erfolgen, wobei staatlich angeordnete Zwangsarbeit im Fokus steht.

Zum Umsetzungspaket der EU-Kommission gehört auch das neu freigeschaltete „Forced Labour Single Portal“. Auf dieser Seite wurde neben den Leitlinien zur Umsetzung der FLR auch eine vorläufige Liste der zuständigen nationalen Behörden (für Deutschland ist noch keine benannt), Unterstützungsangebote und Werkzeuge für KMU, sowie Informationen zu Rückverfolgbarkeits- und Due-Diligence-Instrumenten veröffentlicht. Dort werden auch die von der Kommission angebotenen Webinare ab 14. September 2026 eingestellt. In den kommenden Monaten wird die Kommission das Forced Labour Single Portal weiter ausbauen, insbesondere auch die EU-Datenbank zu Zwangsarbeitsrisiken veröffentlichen und eine Zentrale EU-Meldestelle für Hinweise auf Zwangsarbeit einrichten.

Kontakt: Kai-Uwe Götz, goetz@gesamtmasche.de