Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

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Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

20 Juli 2023

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellt vor allem die KMU der Textilbranche vor neue bürokratische Herausforderungen. Schon in Kürze greift es für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Unser Seminar stellt die wichtigsten Pflichten vor, die sich aus dem HinSchG ergeben, und vermittelt praktische Tipps für die Umsetzung.

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Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen bereits ab dem 02. Juli 2023 eine interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet haben. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigte gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Das sieht das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor, welches erst am 02. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet wurde aber bereits zum 02. Juni 2023 in Kraft tritt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein weiteres Bürokratiemonster, das vor allem für kleinere Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern nur schwer umsetzbar ist. Das Seminar ist vor allem für kleinere Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten ausgerichtet, die der gesetzlichen Verpflichtung zwar eigenständig nachkommen wollen/müssen, aber die Kosten und den Aufwand hierfür bewusst kleiner halten wollen/müssen. Im Vordergrund des Seminars steht die einfache Umsetzung des Gesetzes durch Einrichtung eines Meldekanals in Textform und die entsprechende Unterstützung durch Formulare und Checklisten für die Umsetzung.

Soweit sich Beschäftigte zum Seminar anmelden, die die Tätigkeit des Meldebeauftragten in Ihrem Unternehmen zukünftig übernehmen, wird für diese eine Schulungsbescheinigung als Nachweis der „notwendigen Fachkunde“ ausgestellt.

INHALT:

  • Einrichtung des Meldekanals, wo und wie
  • Bestellung des Meldebeauftragten
  • Hinweispflicht auf das interne / externe Meldeverfahren
  • Verfahren bei eingehenden Meldungen und Folgemaßnahmen
  • Dokumentationspflichten
  • Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes, Ausnahmen
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen im Meldeprozess
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

 

TERMIN:

20. Juli 2023, 14:00 bis 16:00 Uhr

 

ORT:

SPEIDEL GmbH, Gebäude Mozartstr. 13, 2. OG, 72411 Bodelshausen. (Parkmöglichkeiten zwischen der Strickerei, Mozartstr. 7, und dem Gebäude in der Mozartstr. 13 sind ausgeschildert).

 

ZIELGRUPPE: 

Geschäftsführer/-leiter und zukünftige Meldestellenbeauftragte

 

TEILNAHMEGEBÜHR:

Mitgliedsfirmen 100,– EUR p. P., Nicht-Mitglieder 200,– EUR p. P.

 

REFERENT:

RA (Syndikusrechtsanwalt) Kai-Uwe Götz, Gesamtmasche e. V.

 

Bitte melden Sie sich bis zum 17. Juli 2023 online zum Seminar an. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre Rechnungsadresse an und teilen Sie uns gerne mit, ob Sie eine Schulungsbescheinigung wünschen.

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