Brexit und Steuern

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Brexit und Steuern

14 Oktober 2020

Seit dem 1. Februar 2020 ist das ‎Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Wenn zum Jahresende der Übergangszeitraum endet, hat dies womöglich gravierende Folgen für den Bereich Steuern. Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen sind. Unser Seminar vermittelt systematisch, kompakt und aktuell, was für die betriebliche Praxis zu beachten ist.

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Das EU-Austrittsabkommen beinhaltet einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020. In steuerlicher Hinsicht hat der Brexit daher in diesem Jahr kaum Spuren hinterlassen. Ab Januar kommenden Jahres ist das Vereinigte Königreich dann aber nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Derzeit ist nicht absehbar, ob bis dahin ein Freihandelsabkommen geschlossen wird.

Bei einem harten Brexit ist das Vereinigte Königreich nicht mehr an die gemeinsame Mehrwertsteu-ersystem-Richtlinie oder an die EuGH-Rechtsprechung gebunden. Der EU-Austritt wird daher insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer umfassende Änderungen zur Folge haben.

Großbritannien ist ab dem 1. Januar 2021 auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht ein Drittland. Unternehmen mit Liefer- und Leistungsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich müssen ihren Dokumentationspflicht nachkommen und ihre Warenbewegungen oder Dienstleistungen in den Umsatzsteuermeldungen korrekt deklarieren, damit die Steuerfreiheit nicht gefährdet ist.

Unser Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter aus Einkauf und Vertrieb, der Steuerabteilung oder dem Rechnungswesen, die mit dem grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr befasst sind.

Programm

  1. Umsatzsteuer
  • Lieferungen B2B und B2C
  • Melde- und Nachweispflichten für die Steuerfreiheit
  • (Konsignations-)Lager in der EU und im Vereinigten Königreich
  • Verbringen von Waren aus dem Vereinigten Königreich in die Republik Irland
  • Dienstleistungen B2B und B2C
  • Einfuhren aus UK
  • Vorsteuervergütungsverfahren
  1. Gewinnbesteuerung
  • Gewinnausschüttungen
  • Zinsen und Lizenzgebühren
  • Umstrukturierungen / Umwandlungssteuerrecht
  • Entstrickungsbesteuerung
  • Hinzurechnungsbesteuerung (AStG)
  • Übertragung von Veräußerungsgewinnen
  1. Gewerbesteuer
  2. Erbschaft-/ Schenkungsteuer

Termin: 14. Oktober 2020, 10:00 bis 11:30 Uhr

Teilnahmegebühr: EUR 45,– für Mitglieder von Gesamtmasche / EUR 95,– für Nichtmitglieder.

Referent: Thomas Lachera, Diplom-Kaufmann, Steuerberater bei Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner Steuerberater · Wirtschaftsprüfer · Rechtsanwälte. Thomas Lachera berät seit über 10 Jahren nationale und internationale Unternehmen in umsatzsteuerlichen Angelegenheiten, darunter Textilhersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Hersteller von Textilmaschinen.

Bitte melden Sie sich bis zum 8. Oktober 2020 zum Web-Seminar an.

Das Seminar wird online als WebEx-Meeting abgehalten. Registrierte Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Zugangslink.

Bild: © Willfried Wende – pixabay.com

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