Für Unternehmen ab 50 Beschäftigte bedeutet die Einigung, dass sie alsbald über eine interne Meldestelle (Hinweisgebersystem) verfügen müssen. Diese unternehmensinternen Meldestellen sollen geeignete Meldekanäle betreiben, eingehende Hinweise vertraulich und fristwahrend bearbeiten und erforderlichenfalls angemessene Folgemaßnahmen ergreifen. Die fehlende Einrichtung einer internen Meldestelle soll gemäß dem Einigungsbeschluss erst sechs Monate nach der Verkündung mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.
Bundestag und Bundesrat konnten am 9. Mai 2023 im Vermittlungsverfahren einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutz erzielen (vgl. Pressemitteilung). Kompromiss sieht einige wichtige Änderungen zum bisherigen Text vor. Voraussichtlich wird das Gesetz nun in wenigen Tagen angenommen. Dann könnte es bereits Mitte Juni in Kraft treten.
Beim Online-Seminar am 13. Juni 2023 von 9.30 – 12.30 Uhr können Mitgliedsunternehmen der Textilverbände einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen an den Hinweisgeberschutz und zur Ausgestaltung eines unternehmensinternen Hinweisgebersystems erhalten sowie erfahren, welche Umsetzungsoptionen sich für mittelständische Textil- und Modeunternehmen besonders eignen.
Als Dozentin konnte u. a. Frau Prof. Dr. Stefanie Fehr gewonnen werden. Sie ist Professorin an der Hochschule Ansbach und erfahrene (Inhouse-)Dozentin zum Thema Hinweisgeber-Management in Unternehmen. Das kostenlose Seminar wird organisiert von textil+mode und seinen Mitgliedsorganisationen in Kooperation mit der EQS Group AG.
Weitere Informationen wie Programm und Anmeldelink finden Sie hier: Flyer_Workshop_Hinweisgeberschutz_13-06-2023.
Anmeldeschluss: 6. Juni 2023.