Eine neue Verpflichtung im Rahmen des französischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (loi AGEC) ist der Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten. In diesem Rahmen sind Unternehmen verpflichtet Informationen zu den Produkt- bzw. Verpackungseigenschaften aufzuführen. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Triman-Kennzeichnung, es handelt sich um eine zusätzliche Kennzeichnung.
Die AHK informiert
- über die Verordnung 2022-748,
- welche EPR-Bereiche und welche Unternehmen betroffen sind und
- was für Firmen zu tun ist.
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Verordnung 2022-748, Ausweis der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten
Referenten:
– Jennifer Baumann, Stellvertretende Leitung Umweltreporting & Compliance (AHK Frankreich)
– Grischka Nissen, Referent Umweltreporting & Compliance (AHK Frankreich)
Die Abteilung Umwelt der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting.