Lieferantenerklärungen: Basiswissen

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Lieferantenerklärungen: Basiswissen

17 Februar 2022

Die Europäische Union unterhält Freihandelsbeziehungen mit zahlreichen Staaten. Im Rahmen dieser Abkommen fällt bei der Lieferung von Ursprungswaren kein oder weniger Zoll an. Die Lieferantenerklärung ist hierbei ein zentrales Nachweisinstrument.

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Lieferantenerklärungen sind das Nachweisinstrument insbesondere im Warenverkehr innerhalb der EU, dass die Ursprungsregeln erfüllt wurden. Daher werden sie von vielen Kunden gefordert und können ein entscheidendes Verkaufsargument sein.

Das Geflecht der präferenziellen Handelsbeziehungen wird immer komplexer. Die zuständigen Mitarbeiter benötigen einschlägiges Wissen, denn Fehler können teuer werden. Unser Webinar vermittelt Basiswissen zur Bedeutung und zur richtigen Anwendung von Lieferantenerklärungen nach dem Unionszollkodex. Inhalt und Form werden anhand praktischer Beispiele erläutert.

Inhalt
1. Wozu Lieferantenerklärungen?
2. Der Inhalt: Welcher Ursprung? Welche Warenverkehre?
3. Die Form: Wortlaut und Arten von Lieferantenerklärungen
4. Der Praxistest: Korrektes Ausstellen und Anfordern

Referentin ist Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. Sie berät die Mitgliedsunternehmen seit vielen Jahren in Fragen rund um dien Themen Warenursprung und Zollpräferenzen .

Termin:

17. Februar 2022, 10:00 bis 11:30 Uhr.

Gebühr:

EUR 50,– (Mitglieder) / EUR 110,– (Nicht-Mitglieder)

Registrierte Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Webinar einen Zugangs-Link und im Anschluss die Präsentation.

Mindestteilnehmerzahl: 7 Personen. Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl bis Anmeldeschluss behält sich Gesamtmasche vor, das Seminar abzusagen oder zu verschieben. 

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis spätestens 15. Februar 2022 unter www.gesamtmasche.de//veranstaltungen zum Seminar an.

Bild: © Prasit Rodphan – shutterstock_444327613

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