Mund-Nasen-Masken: Hinweispflichten und -empfehlungen (Wiederholung) AUSGEBUCHT

Bild: © Tumisu / pixabay.com

Mund-Nasen-Masken: Hinweispflichten und -empfehlungen (Wiederholung) AUSGEBUCHT

27 April 2020

Unser Webinar informiert Sie über die rechtssichere Kennzeichnung und Bewerbung von Mund-Nasen-Masken für den Endverbraucher.

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Im Zuge der Corona-Krise haben zahlreiche Textilfirmen begonnen, Mund-Nasen-Masken (MNM) für Endverbraucher sowie verschiedene Arten von Schutzmasken zu produzieren. Bei unserem Webinar können Sie sich darüber informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen MNM in den Verkehr gebracht werden dürfen. Darüber hinaus werden Fragen zum Anforderungsprofil, einschließlich einiger Materialaspekte, geklärt. Folgende Fragestellungen stehen im Mittelpunkt:

  • Anforderungen und Hinweise für die Produktsicherheit, -haftung und -bewerbung;
  • Abgrenzung von Mund-Nasen-Masken (Bekleidung) zu Schutzmasken (PSA oder Medizinprodukt);
  • Technische Hinweise: Anforderungsprofil und Materialauswahl.

Referent ist RA Kai-Uwe Götz, Syndikusrechtsanwalt von Gesamtmasche, der an der Erstellung des t+m Leitfadens Mund-Nasen-Masken beteiligt war.

Termin:   27. April 2020, 14:00 bis 15:00 Uhr

Format:  Webinar

Teilnahmegebühr: 25,– Euro für Mitgliedsfirmen, 50,– Euro für Nicht-Mitglieder.

Das Webinar bietet Diskussionsmöglichkeit mit dem Referenten, Diskussionsmöglichkeit der Teilnehmer untereinander sowie die Möglichkeit, eigene Produkt- oder Kennzeichnungsbeispiele zu zeigen. Bitte melden Sie sich bis zum 24. April 2020 unter www.gesamtmasche.de//veranstaltungen zum Webinar an. Registrierte Teilnehmer erhalten vor dem Meeting einen Zugangslink zum Web-Meeting und im Anschluss die Webinar-Präsentation.

Programm als pdf: 2020-04-27 Einladung Hinweispflichten MNM (Termin 2)

Hintergrund:

Bei der Bewerbung von MNM sind neben verschiedenen Kennzeichnungspflichten auch verpflichtende Hinweise auf den privaten und ausschließlich nicht-medizinischen Anwendungsbereich zu beachten. Ansonsten drohen Abmahnungen, schlimmstenfalls sogar Verkaufsverbote oder Rückrufe.

MNM können einen gewissen Fremd- und Eigenschutz bieten, indem sie bei richtiger Verwendung und Materialauswahl die Ausbreitung von größeren Tröpfchen (z. B. Husten) sowie die Kontaktinfektion (z. B. Anfassen des Mund-Nasen-Bereichs mit kontaminierten Fingern) reduzieren können. Zudem kann das Tragen solcher Masken auch das Bewusstsein für das „social distancing“ fördern. Diese Vorteile werden auch von den zuständigen staatlichen Stellen geteilt. Bund und Länder empfehlen daher das Tragen von „Alltagsmasken“ in öffentlichen Bereichen.

Bild: © Tumisu – pixabay.com

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