Online-Seminar: Neue Regeln im Vertrieb ab Juni 2022

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Online-Seminar: Neue Regeln im Vertrieb ab Juni 2022

12 Mai 2022

EU-Kommission hat aktuell die Vertikal-GVO einschließlich der Leitlinien überarbeitet. Unser Seminar zeigt, auf welche praxisrelevanten Neureglungen ab 1. Juni 2022 zu beachten sind.

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Wettbewerbsbeschränkende Regelungen zwischen Unternehmen sind – auch ohne Überschreitung bestimmter Marktanteilsschwellen – vom Grundsatz her verboten. Welche Regelungen in vertikalen Verträgen, also in Verträgen zwischen Herstellern und Händlern, kartellrechtlich unbedenklich und deshalb freigestellt sind, ist in der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen (Vertikal-GVO) geregelt. Diese Vertikal-GVO einschließlich der Leitlinien hat die EU-Kommission aktuell überarbeitet. Die zahlreichen praxisrelevanten Neureglungen sind ab 1. Juni 2022 zu beachten.

Die Änderungen betreffen vertragliche Gestaltungen in sämtlichen Vertriebssystemen, angefangen vom Exklusiv-/Alleinvertrieb über den Selektivvertrieb bis hin zum dualen Vertrieb. Drittplattformverbote können zukünftig mit Vertriebspartnern vereinbart werden. Der in der Branche so wichtige Informationsaustausch zwischen Herstellern und Händlern wird ebenso -soweit keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt wird- bis zu einer Marktanteilsschwelle pauschal freigestellt. Handelsplattformen dagegen unterliegen künftig strengeren Regeln: Als „eigenständige Anbieter“ können sie sich nicht mehr auf das „Handelsvertreterprivileg“ berufen und -sofern sie auch selbst Ware anbieten (hybride Plattformen)- ist eine Freizeichnung für sie nach der Vertikal-GVO nicht mehr möglich.

Was diese Modifizierungen ganz konkret für die Gestaltungsmöglichkeiten der Bekleidungsindustrie in Vertriebsverträgen mit Plattformen, Händlern und Handelsvertretern bedeuten, wollen wir in diesem Online Seminar konkret anhand von Beispielen beleuchten und abschließend entsprechende Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen bezüglich bestehender Verträge geben.

Programm:

  • Neue Vertriebsverordnung“: Einführung in die Vertikal-GVO und kurze Erklärung der allgemeinen Funktionsweise.
  • Überblick: Welche Änderungen sind geplant?
    • Vertriebsarten (Alleinvertrieb; Selektivvertrieb)
    • Dualer-Vertrieb (u. a. Informationsaustausch zwischen Hersteller und Händler)
    • Online-Handelsplattformen
    • Online-Vertrieb
    • Klarstellungen im Hinblick auf Preisbindung und Wettbewerbsverbote
  • Was muss ich künftig in der Praxis beachten?
    • Worauf muss ich als Hersteller achten?
    • Beispielfälle
    • Gestaltungstipps für die Praxis

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Fabian Badtke ist Partner in der international agierenden Kanzlei Noerr und auf deutsches und europäisches Kartellrecht spezialisiert. Er leitet die aus über 30 Beratern bestehende Praxisgruppe Kartellrecht bei Noerr. Ein Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt u.a. in der Ausgestaltung kartellrechtskonformer Vertriebsverträge und der Beratung von Unternehmen bei ihren E-Commerce und Dual Distribution-Strategien, insbesondere auch aus der Textilwirtschaft. Weitere Tätigkeitschwerpunkte von Fabian Badtke liegen in der Fusionskontrolle, in kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren (Bundeskartellamt und europäische Kommission), in der Beratung bei der Geltendmachung und Abwehr von kartellrechtlichen Schadenersatzsprüchen sowie in der Compliance-Beratung (einschl. interner Untersuchungen).

Rechtsanwalt Markus Brösamle ist Senior Associate der Kanzlei Noerr (Standort Berlin) und berät umfassend in sämtlichen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Er ist im Bereich Kartellschadensersatz sowie in der Beratung hinsichtlich sämtlicher kartellrechtlicher Aspekte im Rahmen von M&A-Projekten aktiv. Ferner vertritt er Unternehmen in kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren. Zudem berät er zu sämtlichen kartellrechtlichen Themen des operativen Geschäfts – etwa zu Kooperationen zwischen Wettbewerbern, dem Missbrauch von Marktmacht aber auch zu vertikalen Kooperationen und zu Kartellrechts-Compliance insgesamt. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit lag dabei in den letzten Jahren auf dem Vertriebskartellrecht.

Gebühr: EUR 45,-

Nicht-Mitglieder: EUR 95,-

12. Mai 2022, 10.00 bis ca. 12.00 Uhr

Anmeldung bitte bis 06. Mai 2022

Das Seminar wird online als WebEx-Meeting abgehalten. Registrierte Teilnehmer erhalten einen Arbeitstag vor der Veranstaltung einen Zugangslink.

Das Web-Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von VTB und Gesamtmasche. Sollten Sie Mitglied des VTB sein, bitten wir Sie sich über Frau Lucia Franke f.franke@vtb-bayern.de anzumelden.

 Foto: ©moritz320 – pixabay.com
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