Sicherungsmöglichkeiten vor und bei Kundeninsolvenz

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Sicherungsmöglichkeiten vor und bei Kundeninsolvenz

28 September 2020

Unser Web-Seminar zeigt Möglichkeiten und Handlungsoptionen auf, um sich vor und bei einer Kundeninsolvenz bestmöglich zu schützen und seine Rechte und finanziellen Ansprüche zu wahren. Zudem werden Unterschiede zwischen Insolvenz in Eigenverwaltung und sog. Regelinsolvenz behandelt.

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Im Textileinzelhandel häufen sich in letzter Zeit die Insolvenzverfahren (Galeria Karstadt Kaufhof, Hallhuber, AWG, etc.), die Branche steht vor tiefgreifenden Einschnitten. Lieferanten sollten sich daher ihrer Risiken, aber auch ihrer Möglichkeiten und Handlungsoptionen bewusst sein, um im Falle einer Kundeninsolvenz möglichst geringe Ausfälle zu erleiden. Neben der rechtswirksamen Vereinbarung von Eigentumsvorbehalten (auch verlängerter und erweiterter) bedarf es jedoch auch deren praktischer Durchsetzbarkeit im Falle eines Insolvenzverfahrens. Dies gilt auch im Falle von sog. Depotverträgen.

Dies ist in der Praxis häufig mit tatsächlichen und auch rechtlichen Hürden versehen, die es zu überwinden gilt. Das Web-Seminar spricht hier häufige Konstellationen, Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus vermittelt es einen Überblick über die Unterschiede zwischen einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und einem sog. Regelinsolvenzverfahren.

Inhalt:

  1. To Do´s und Sicherungsmöglichkeiten vor und im Falle einer Kundeninsolvenz
    • Prüfungskriterien, ob AGB jeweils wirksam ins Vertragsverhältnis einbezogen wurden, insbes. unter Berücksichtigung von Abwehrklauseln; Arten des EV (einfach, erweitert, verlängert)
    • Handlungsmöglichkeiten, falls Zweifel bestehen oder kein EV vereinbart wurde;
    • Rechtsgeschäfte vor/nach Insolvenzeröffnungsantrag mit sich eigenverwaltender Schuldnerin, behaupteter Zustimmung des Sachwalters; mit vorläufigem Insolvenzverwalter, Voraussetzung für die Begründung von anfechtungssicheren Masseverbindlichkeiten (Zahlungszusage aus der Masse); verbleibende Restrisiken trotz Zahlungszusage
    • Verhalten bei Angeboten zum Beitritt zu einem sog. Lieferentenpool, insbes. falls Kreditversicherer involviert ist
    • Verbesserung der technischen Einsichtsmöglichkeiten (Day-to-Day-Einblick in Abverkäufe und Bestände)
    • Rechtliche Möglichkeit zum Austritt aus / Kündigung von Lieferantenpools, falls selbst mehr erreicht werden kann (weil Beweisführung möglich
  2. Kurzdarstellung Schutzschirmverfahren – Insolvenzverfahren – Eigenverwaltung – Unterschiede (Exkurs: Sanierungsmöglichkeiten über Eigeninsolvenzverfahren)

Wann? September 2020, 13:30 bis 15:00 Uhr

Teilnahmegebühr: EUR 45,– (Mitglieder Gesamtmasche) / EUR 95,– (Nicht-Mitglieder)

Referent: Lars-Philipp Böhme, Rechtsanwalt und Partner, Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Stuttgart

Bitte melden Sie sich bis zum 22. September 2020 hier zum Web-Seminar an. Das Seminar wird online als WebEx-Meeting abgehalten. Registrierte Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Zugangslink.

Das Web-Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von VTB und Gesamtmasche. Mitgliedsfirmen des VTB erhalten gesonderte Konditionen und wenden sich für die Anmeldung bitte an vtb-sekretariat@vtb-bayern.de

Rechtsanwalt Lars-Philipp Böhme ist seit mehr als 16 Jahren in der Insolvenzverwaltung und der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung tätig und begleitet insbesondere Unternehmen durch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Ebenso gehört die Vertretung von Gläubigern im Rahmen von Insolvenzverfahren (Eigenverwaltung wie Regelinsolvenzverfahren) und die bestmögliche Durchsetzung von deren Interessen und Forderungen zu seinen Tätigkeitsfeldern. Die Kanzlei Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner (kurz BSKP) ist bundesweit an 11 Standorten vertreten und besteht auf mehr als 50 spezialisierten Berufsträgern.

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