Umsatzsteuer International – Update 2020 mit „Quick Fixes“

Umsatzsteuer International – Update 2020 mit „Quick Fixes“

Fallstricke bei Leistungsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern im Ausland erkennen und beherrschen. Erfahren Sie, welche Änderungen das Jahressteuergesetz 2019 mit sich gebracht hat und was Sie in puncto Umsatzsteuer ab Januar 2020 beachten müssen.

Werden die Liefer- und Leistungsbeziehungen umsatzsteuerlich falsch eingeordnet, drohen regelmäßig der Verlust des Vorsteuerabzugs oder für umsatzsteuerfrei geglaubte Lieferungen muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden. Weil nahezu jeder Geschäftsvorfall für die Umsatzsteuer relevant ist, drohen schnell hohe finanzielle Belastungen. Für die Maschenindustrie gehören grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen – im Einkauf und im Vertrieb – zum Tagesgeschäft. Gerade deren umsatzsteuerlich korrekte Abbildung ist aber wesentlich komplexer, als die von rein inländischen Sachverhalten.

Die vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung gesteckten Rahmenbedingungen sind dabei keineswegs starr, sondern einem steten Wandel unterzogen. Als aktuelles Beispiel sind die „Quick Fixes“ zu nennen, die ab 2020 zur Anwendung kommen und wichtige Bereiche des innergemeinschaftlichen Warenhandels betreffen. Haben Sie den Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen bereits identifiziert?

Parallel dazu steigt die Sensibilität der Finanzämter für Verstöße. Zunehmend werden dabei nicht nur einfach Stichproben gezogen, sondern es findet eine systematische Prüfung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle und deren Abbildung im ERP-System, in Handbüchern, unternehmensinternen Arbeitsanweisungen und Verfahrensdokumentationen statt.
Für Sie als Umsatzsteuerpraktiker ist ein sicheres Beherrschen der Materie daher unerlässlich. Unser Seminar vermittelt systematisch, kompakt und aktuell die Grundsätze des internationalen Umsatzsteuerrechts für die betriebliche Praxis.

Unser Seminar richtet sich an Führungskräfte und andere Mitarbeiter/-innen aus Einkauf und Vertrieb, der Steuerabteilung oder dem Rechnungswesen, die mit dem grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr befasst sind.

INHALT

Teil I: Grenzüberschreitender Warenverkehr

  • Ausfuhrlieferung
  • Einfuhr aus dem Drittland
  • Innergemeinschaftliche Lieferung
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Auslieferungs-, Konsignations- und Kommissionslager
  • Verlängerte Werkbank im Ausland
  • Reihen- und Dreiecksgeschäft mit Auslandsbezug
  • „Quick Fixes“ ab 2020

Teil II: Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

  • Ort der sonstigen Leistung
  • Reverse-Charge-Verfahren
  • Deklarationspflichten
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Zusammenfassende Meldung
  • Intrahandelsstatistik

Referent

Thomas Lachera, Steuerberater und Partner, bei Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner – Steuerberater · Wirtschaftsprüfer · Rechtsanwälte, berät seit mehr als 10 Jahren nationale und internationale Unternehmen in umsatzsteuerlichen Angelegenheiten, darunter Textilhersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Hersteller von Textilmaschinen.

Wann?                                        

21. Januar 2019, 10:00 bis ca. 16:30 Uhr

Wo?                                             

Gesamtmasche e. V., Ulmer Str. 300, 70327 Stuttgart

Teilnahmegebühr:             

EUR 195,– für Mitglieder (Gesamtmasche und Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei) EUR 420,– für Nichtmitglieder inkl. Verpflegung und Tagungsunterlagen

Veranstalter: Gesamtmasche e. V.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 14. Januar 2020 unter gesamtmasche.hosting2.tn-rechenzentrum1.de//veranstaltungen zum Seminar an. 

Programm als pdf-Datei

Bild: © klimklim – pixabay.com