Die im Jahr 2022 verabschiedete europäische Mindestlohn-Richtlinie ist womöglich unwirksam. Der Gesamtverband textil+mode begrüßt die entsprechenden Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH.
Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie soll einen Rahmen für Schadenersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden schaffen.
Neben dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU-Entwaldungsverordnung kommt eine weitere Lieferkettenregulierung mit entsprechender Bürokratie auf die Unternehmen zu. Auch KMU sind betroffen.
Bürokratie, Energiekosten und eine überbordende Staatsquote fressen den textilen Mittelstand auf. Mit der Neuwahl brauchen wir eine grundlegende Wirtschaftswende, fordert Gesamtmasche-Präsidentin Bandte.
Sämtliche Konjunkturdaten der Branche sind auf Talfahrt. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes textil+mode: "Das grenzt an unterlassene Hilfeleistung der Politik."