Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Februar 2026 die Einführung eines Pauschalzolls von 3 Euro auf Kleinsendungen beschlossen. Ab 1. Juli 2026 werden Warenpakete aus Drittländern unter 150 € Warenwert nicht mehr zollfrei in die EU eingeführt – ein Schritt, der im Rahmen der umfassenden Zollkodexreform seit Jahren geplant war. Diese Übergangsregel gilt bis zur Inbetriebnahme des EU Customs Data Hub – nach Angaben der EU-Kommission voraussichtlich 2028. Danach sollen wieder reguläre Zolltarife gelten.
Was gilt konkret?
Die de minimis-Zollbefreiung für Kleinsendungen entfällt. Vom 1. Juli 2026 bis 1. Juli 2028 wird ein Pauschalzoll von 3 € je Artikelkategorie pro Paket erhoben (z. B. bei zwei unterschiedlichen Artikeln im Paket 6 €). Zusätzlich fällt weiterhin Einfuhrumsatzsteuer an. Die Regelung gilt zunächst für Sendungen, die über das vereinfachte IOSS-System (Import One-Stop Shop) abgewickelt werden. Separat diskutiert werden derzeit noch zusätzliche Bearbeitungs- oder Handlinggebühren. Einige Mitgliedstaaten haben bereits eigene nationale Gebühren eingeführt oder erwogen, um administrativen Aufwand zu kompensieren – z. B. Belgien mit rund 2 € pro Paket oder Rumänien mit etwa 5 € – zusätzlich zum Zoll.
Gesamtmasche-Wertung: markantes Signal – kein Gamechanger
Gesamtmasche begrüßt, dass die EU mit dem Ende der Zollbefreiung endlich klare Wettbewerbsverzerrungen beseitigen will. Der 3-Euro-Zoll signalisiert, dass die Politik etwas gegen Billig-Importe und unfairen Wettbewerb tun will. Aber: Die Maßnahme ist aufwendig und teuer in der Umsetzung. Sie bindet erhebliche IT- und Zollkapazitäten – gerade dort, wo eigentlich die moderne EU-Zolldatenplattform entlasten soll. Die Übergangsregel setzt bereits jetzt ein komplexes Klassifizierungs- und Abwicklungssystem voraus, bevor der neue Datenhub überhaupt läuft. Zudem ist die De-Minimis-Abschaffung Teil eines längst geplanten Reformpfads: Der 3-Euro-Zoll war kein neuer kreativer Impuls, sondern Teil der seit Jahren geplanten Zollkodexreform, der nun vorgezogen wurde. Insbesondere ist die Wirksamkeit gegen Temu & Co. fraglich: Ein Pauschalzoll von 3 € hebt weder strukturelle Vorteile großer Plattformen auf noch verhindert er praktische Umgehungstricks wie Split-Shipments, Unterbewertungen oder Nutzung logistischer Schlupflöcher. Die große Masse an Niedrigwert-Paketen bleibt ein Problem – allein 2024 betrugen die Einfuhren rund 4,6 Milliarden Sendungen, über 90 % aus China.
Symbolpolitik statt echter Problemlösung
Der neue 3-Euro-Zoll ist politisch inszeniert und ökonomisch limitiert: Er schließt eine offensichtliche Lücke, schafft aber keine tiefgreifende, dauerhafte Lösung für die Herausforderungen im internationalen E-Commerce. Ohne echte strukturelle Reformen, digital integrierte Datensysteme und Maßnahmen gegen unfaire Plattformstrategien bleibt diese Maßnahme Symbolpolitik statt Systemwandel.
Plattformen müssen haftbar gemacht werden
Wirksame Maßnahmen gegen unlautere Plattformpraktiken müssen am Geschäftsmodell ansetzen – nicht erst an der EU-Zollgrenze. Zentral wäre eine konsequente Plattformhaftung im Sinne des „Deemed Importer“-Prinzips: Wer den Marktzugang organisiert, muss auch für Zoll, Steuern, Produktsicherheit und Kennzeichnung voll verantwortlich sein. Diese Pflichten und Risiken müssen schließlich auch alle EU-Hersteller und Händler tragen, die Vor- oder Fertigprodukte importieren. Gerade im Textilbereich würde das bedeuten, dass Plattformen für falsche Faserkennzeichnungen, REACH-Verstöße oder verbotene Chemikalien unmittelbar haften.
Eine risikobasierte Marktzugangsabgabe für Plattformen mit hohen Verstoßraten würde gezielt ökonomischen Druck erzeugen: Wer systematisch gegen Sicherheits-, Verbraucher- oder Umweltstandards verstößt, müsste mit spürbaren Zusatzkosten rechnen – insbesondere Geschäftsmodelle der Ultra-Fast-Fashion.
Zugleich braucht es ein strenges Vorgehen gegen manipulative Rabatttricks, irreführende Preisangaben und Dark Patterns. Faire Wettbewerbsbedingungen beginnen nicht nur beim Zoll, sondern auch bei der digitalen Vermarktung. Das gesetzliche Instrumentarium ist da – es muss nur konsequent und vor allem zügig angewendet werden.
Bild: OpenAI