Im Namen der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hat die EU eine Grenzabgabe in Höhe des Emissionshandelspreises der EU auf den Weg gebracht. Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) will die EU nach eigenem Bekunden Unternehmen aus Ländern mit geringeren Klimaschutzzielen zur Kasse bitten. Das soll Wettbewerbsnachteile der EU-Industrie ausgleichen, da diese bald voll für ihre Emissionszertifikate bezahlen muss. Eine Grenzabgabe in Höhe des Emissionshandelspreises der EU einen Ausgleich schaffen. Betroffen ist zunächst „nur“ die Einfuhr von Zement, Stahl, Aluminium, Dünger und Strom. Damit ist fast die Hälfte des CO2-Ausstoßes im EU-Emissionshandel abgedeckt.
Die Argumentation ist weder ehrlich noch schlüssig. Wenig bekannt ist, trotz der Offensichtlichkeit, der haushaltspolitische Hintergrund des CBAM.
Für ihre langfristige Haushaltsplanung geht die EU, je nach Ausgestaltung der Grenzabgabe, von Einnahmen zwischen 5 und 14 Mrd. Euro pro Jahr aus.
2023 soll die zweijährige Testphase beginnen. Ab 2026 soll das System funktionsfähig sein: Ab 2026, so der Plan, müssen EU-Importeure jährlich die Vorjahresmenge der eingeführten Waren und die Menge der ihnen zurechenbaren Emissionen angeben und eine entsprechende Menge an CBAM-Zertifikaten abgeben.
Nach weiteren 10 Jahren soll der CBAM die angestrebten Abgaben voll generieren. Zeitgleich, 2036, läuft nach jetziger Planung auch die Zuteilung kostenloser Zertifikate in den betroffenen Branchen aus. Wird hieran etwas verändert, müsste auch der CBAM angepasst werden. Sonst wäre die Maßnahme sich er nicht mehr WTO-konform. Dann müsste die EU aber auf liebgewonnene Eigenmittel verzichten.
Die Bundesregierung hat sich immerhin dafür eingesetzt, die Grenzabgabe nicht getrennt vom restlichen Klimapaket zu verabschieden, vor allem vom Emissionshandel.
Gesamtmasche-Berichte zur CO2-Grenzabgabe:
EU plant CO2-Grenzsteuer vom 26.08.2020
CO2-Grenzausgleichsmaßnahmen: Gefahr für den Mittelstand vom 04.11.2020