Bangladesch vor der LDC-Graduierung
Bangladesch steht vor einem wichtigen Wendepunkt: Im November 2026 soll das Land aus der Gruppe der Least Developed Countries (LDC) herausfallen. Das ist auch für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ein bedeutender Schritt, denn wegfallende Zollpräferenzen dürften die internationale Sourcing-Landschaft spürbar verändern.
Antrag auf Verschiebung – Entscheidung bei den Vereinten Nationen
Die Regierung Bangladeschs hat die Vereinten Nationen um eine Verschiebung der Graduierung um drei Jahre bis 2029 gebeten. Über diesen Antrag entscheidet ein mehrstufiges UN-Verfahren: Zunächst prüft das UN Committee for Development Policy (CDP) als unabhängiges Expertengremium die wirtschaftliche Lage. Anschließend befasst sich der UN Economic and Social Council (ECOSOC) damit, bevor schließlich die UN-Generalversammlung mit allen Mitgliedstaaten über eine mögliche Verschiebung abstimmt.
Starke Entwicklungsindikatoren sprechen gegen eine Verschiebung
Trotz des Antrags sprechen die aktuellen Rahmenbedingungen eher dafür, dass die Graduierung wie geplant erfolgt. Bangladesch erfüllt die Entwicklungsindikatoren der UN seit Jahren deutlich. Das Bruttonationaleinkommen pro Kopf liegt mit rund 2.820 US-Dollar klar über der LDC-Schwelle von 1.306 US-Dollar. Auch andere Entwicklungsindikatoren wurden längst überschritten. Zudem hat die UN dem Land nach der Pandemie bereits einen zweijährigen Aufschub gewährt.
Bangladesch argumentiert unter anderem mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, steigenden Energiepreisen und der Belastung durch Rohingya-Flüchtlinge. Ob diese Faktoren als außergewöhnliche Krisen anerkannt werden, ist jedoch offen.
EU-Präferenzen für Entwicklungsländer vor Reform
Handelspolitisch bereitet die EU den Übergang zu neuen Vorzugszöllen für Entwicklungsländer vor. Das reformierte Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU soll ab 1. Januar 2027 gelten und bis 2036 laufen. Textilien und Bekleidung bleiben dabei mit rund 60 Prozent der APS-Importe der mit Abstand wichtigste Sektor. Für Bangladesch bedeutet dies: Nach dem Ausscheiden aus dem bisherigen EBA-System („Everything But Arms“) unterliegen die Bekleidungsexporte künftig den neuen APS-Schwellenwerten, die im reformierten System deutlich niedriger angesetzt werden. Gleichzeitig verschärft die EU die politischen und regulatorischen Anforderungen, etwa bei Umwelt-, Governance- und Arbeitsstandards.
Auswirkungen auf globale Beschaffung
Für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie heißt das: Selbst bei einer Graduierung durch die UN 2026 bleiben EU-Handelspräferenzen für Bangladesch voraussichtlich noch bis 2029 bestehen, sodass der Übergang nicht abrupt erfolgt. Danach dürfte die LDC-Graduierung jedoch aufgrund der zentralen Rolle Bangladeschs als globaler Beschaffungsstandort für Bekleidung zu spürbaren Verschiebungen im internationalen Beschaffungsgefüge führen. Die Suche nach alternativen Standorten hat bereits begonnen und beeinflusst schon heute Märkte und Investitionsentscheidungen.
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