Bürokratie statt Klimaschutz?
Die EU-Kommission erwägt, den sogenannten „CBAM-Mechanismus zur Vermeidung der Verlagerung der CO2-Emissionen“ auf Erzeugnisse auszuweiten, die den in den derzeit gültigen Anwendungsbereich des CBAM fallenden Erzeugnissen (z. B. Stahl oder Aluminium) nachgelagert sind (sog. Downstream-Branchen). Davon könnte auch die Textil- und Modeindustrie betroffen sein. Von Beginn an sah die entsprechende Verordnung zudem regelmäßige Überprüfungen zur Ausweitung des Mechanismus auf weitere Branchen vor.
Gesamtverband textil+mode nimmt Stellung
Die EU-Kommission hat hierzu „Aufforderung zur Stellungnahme zu einer Folgenabschätzung“ veröffentlicht (Details siehe hier). Der Gesamtverband textil+mode hat hierzu bereits dezidiert Stellung bezogen:
- Insbesondere hebt der Dachverband hervor, dass der CBAM eine völlig neue, noch unerprobte Maßnahme darstellt. Vor allem berge der CBAM in seiner derzeitigen Form die Gefahr, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie erheblich zu gefährden. Gleichzeitig biete der CBAM keinen wirksamen Schutz vor CO2-Verlagerungen (Carbon Leakage).
- Bevor der CBAM nicht ordentlich ausgestaltet und die derzeitigen eklatanten Mängel beseitigt seien, erscheine die Ausweitung als gefährliches Unterfangen. An erster Stelle seien die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit gründlich zu analysieren – und auch, ob der Mechanismus eine Verlagerung von CO2-Emissionen überhaupt verhindere.
- Sollte sich herausstellen, dass der CBAM zum Schutz vor Carbon Leakage nicht wirksam ist, müsse die EU-Kommission die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zuteilung der Emissionshandelszertifikate verschieben, um einen wirksamen Schutz vor CO2-Verlagerungen weiterhin zu gewährleisten. Dies müsse so lange gelten, bis andere geeignete Instrumente einen solchen Schutz zuverlässig gewährleisten können.
Wichtig zu wissen: CBAM als Einnahmequelle
Die Einnahmen aus dem CBAM werden zu einem großen Teil als neue Eigenmittel für den EU-Haushalt verwendet und wurden auch genau dafür konzipiert. 75 Prozent der Einnahmen werden an den EU-Haushalt abgeführt, während die Mitgliedstaaten 25 Prozent behalten dürfen. Angesichts hoher Schuldenberge und weiter steigender Ausgaben plant die EU im Rahmen ihres neuen Haushalts 2028–2034, weitere Eigenmittel zu erschließen. Vorgeschlagen werden unter anderem neue Abgaben auf Unternehmensgewinne.