Vorläufige Anwendung trotz Prüfung durch den EuGH
Die Europäische Kommission plant, den Handelsteil des EU-Mercosur-Abkommens bereits ab Mai oder Juni 2026 vorläufig anzuwenden. Möglich wird dies durch die Konstruktion eines eigenständigen Interims-Handelsabkommens, das gemäß EU-Verträgen auch ohne vollständige Ratifizierung vorläufig in Kraft gesetzt werden kann. Parallel dazu hat das EU-Parlament im Januar den Europäischen Gerichtshof angerufen, um die Rechtmäßigkeit dieser vorläufigen Anwendung prüfen zu lassen. Bis ein Gutachten vorliegt, können bis zu zwei Jahre vergehen – in dieser Zeit bleibt das Abkommen jedoch anwendbar.
Asymmetrischer Zollabbau: EU öffnet schneller als Mercosur
Ein zentraler Kritikpunkt aus Sicht der Textil- und Modeindustrie ist die ungleiche Ausgestaltung des Zollabbaus. Während die EU einen Großteil ihrer Zölle zügig – in der Regel ab Tag 1 der Anwendung – abbaut, erfolgt die Öffnung der Mercosur-Märkte deutlich langsamer. Gerade im Textil- und Bekleidungsbereich zeigt sich diese Asymmetrie deutlich: Aktuelle Zölle von 8 bis 12 Prozent auf europäische Textilien und Bekleidung entfallen, während die Mercosur-Staaten ihre Sektorzölle von bis zu 35 Prozent nur schrittweise über mehrere Jahre hinweg reduzieren. Erst nach acht Jahren Zollabbau sollen sie vollständig entfallen.
Noch kritischer ist die Situation im Schuhsektor, der von Mercosur weitgehend von einer Liberalisierung ausgenommen bleibt. Damit entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht, bei dem europäische Märkte sich öffnen, während die südamerikanischen Länder ihre Schranken aufrechterhalten.
Chancen vorhanden – aber zeitlich verzögert
Grundsätzlich bietet das Abkommen erhebliches Potenzial: Es schafft einen gemeinsamen Markt von rund 700 Millionen Menschen, und langfristig werden über 90 Prozent der Zölle abgebaut. Für europäische Textilunternehmen ergeben sich daraus neue Exportmöglichkeiten, insbesondere bei hochwertigen Produkten und technischen Textilien. Allerdings werden diese Chancen durch die langen Übergangsfristen in Mercosur relativiert – während EU-Unternehmen frühzeitig mehr Wettbewerb im Binnenmarkt spüren, profitieren sie erst später von besseren Zugangsbedingungen in Südamerika.
Wettbewerbsdruck und neue Lieferketten
Durch den schnelleren Zollabbau in der EU dürfte der Wettbewerbsdruck steigen. Bei Vorprodukten und preissensiblen Segmenten dürften Importe aus Mercosur zunehmen. Gleichzeitig eröffnet das Abkommen neue Optionen für die Diversifizierung von Lieferketten, gerade im Bereich textiler Vormaterialien.
Vorläufige Anwendung als „Testphase“
Aus Sicht der europäischen Industrie kann die Phase der vorläufigen Anwendung strategisch genutzt werden, um reale wirtschaftliche Effekte sichtbar zu machen und politische Vorbehalte abzubauen, bevor das Europäische Parlament endgültig entscheidet. Letztlich bedeutet das Mercosur-Abkommen ein komplexes Chancen-Risiken-Profil. Während neue Märkte erschlossen werden können, führt die asymmetrische Zollsenkung zu Wettbewerbsnachteilen und erhöhtem Anpassungsdruck. Die kommenden Jahre der vorläufigen Anwendung werden daher entscheidend sein – sowohl für die wirtschaftliche Bewertung des Abkommens als auch für die politische Entscheidung über seine endgültige Ratifizierung.
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