Neue EU-Leitlinien zur Produktsicherheitsverordnung

Neue EU-Leitlinien zur Produktsicherheitsverordnung

Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Produktsicherheitsverordnung veröffentlicht. Sie sollen Firmen bei der praktischen Umsetzung unterstützen. Für die Branche ist die Verordnung vor allem: weitere Bürokratie.

Am 21. November 2025 hat die Europäische Kommission Leitlinien zur EU-Produktsicherheitsverordnung (ProdSVO, Verordnung (EU) 2023/988) veröffentlicht. Ziel der Leitlinien ist es, Unternehmen bei der Umsetzung der seit Dezember 2024 geltenden Verordnung zu unterstützen.

Die Leitlinien der EU-Kommission sind hier abrufbar.

ProdSVO: Ein „One-size-fits-all“-Ansatz

Die Produktsicherheitsverordnung gilt pauschal für nahezu alle Verbraucherprodukte. Damit erfasst sie auch Textilien und Bekleidung, auch wenn es sich bei der überwiegenden Mehrheit dieser Produkte um risikoarme Waren handelt, für die kein relevantes Sicherheitsrisiko besteht. Unabhängig davon verpflichtet die ProdSVO Unternehmen dazu,

  • formale Risikobewertungen durchzuführen,

  • technische Unterlagen zu erstellen und vorzuhalten,

  • sowie umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten zu erfüllen.

Diese Anforderungen gelten auch dann, wenn das Produkt seit Jahrzehnten unverändert auf dem Markt ist und keine Sicherheitsprobleme bekannt sind.

Unverhältnismäßige Belastung für die Textil- und Bekleidungsbranche

Gerade die Textil- und Bekleidungsbranche ist bereits heute stark reguliert – etwa durch Vorgaben zur Chemikaliensicherheit, zur Kennzeichnung oder zur Marktüberwachung. Die ProdSVO führt hier keine zusätzlichen Sicherheitsgewinne, sondern vor allem neue bürokratische Pflichten ein.

Besonders kritisch sind der fehlende risikobasierte Ansatz für eindeutig unkritische Produkte, die zusätzliche Belastung für kleine und mittlere Unternehmen sowie der erhebliche Zeit- und Kostenaufwand für formale Compliance, ohne dass ein Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar ist. 

Die nun veröffentlichten Leitlinien ändern nichts an diesem Grundproblem. Sie erläutern zwar die Pflichten im Detail, reduzieren aber nicht den Umfang der Anforderungen.

Politische Einordnung

Die ProdSVO steht exemplarisch für eine EU-Regulierung, die Bürokratie aufbaut, statt sie abzubauen. Anstatt Ressourcen gezielt dort einzusetzen, wo tatsächliche Risiken bestehen, werden Unternehmen verpflichtet, auch für unkritische Produkte umfangreiche Formalanforderungen zu erfüllen.

Aus Sicht der Textil- und Bekleidungsbranche wäre nötig: 

  • eine konsequente Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips,

  • eine klare Ausnahme oder Vereinfachung für risikoarme Produktgruppen,

  • ein echter Risikofokus statt pauschaler Dokumentationspflichten.

Die Leitlinien der EU-Kommission schaffen mehr Klarheit über die Auslegung der ProdSVO, lösen jedoch nicht das zentrale Problem: Für die meisten Textilwaren bedeutet die Verordnung mehr Bürokratie ohne zusätzlichen Sicherheitsnutzen. Eine Nachjustierung der Regelungen ist dringend erforderlich, um Unternehmen zu entlasten und den Fokus wieder auf tatsächliche Risiken zu lenken.