Neue Paneuromed-Regeln ab 2026 verpflichtend Bild ©: DG TAXUD

Neue Paneuromed-Regeln ab 2026 verpflichtend

Am 1. Januar 2026 fällt endgültig der Startschuss für die Umstellung auf ein neues Ursprungsregelwerk in der Paneuromed-Zone (PEM-Zone).

Am 1. Januar 2026 fällt endgültig der Startschuss für die Umstellung auf ein neues Ursprungsregelwerk in der Paneuromed-Zone (PEM-Zone). Unternehmen, die bislang noch die alten Regeln anwenden, sollten sich rechtzeitig auf die Veränderung vorbereiten.

Die Textil- und Bekleidungsbranche zählt zu den stärksten Nutzern von Ursprungspräferenzen. Am häufigsten nehmen Unternehmen die Präferenzen der PEM-Zone in Anspruch, die in Warenverkehren mit Ländern rund um Europa gelten, einschließlich der Westbalkan-Staaten und der Mittelmeeranrainer in Nordafrika und Nahost. Die reformierten Ursprungsregeln der PEM-Zone sind für bestimmte Warenverkehre bereits seit 2021 anwendbar. Seither ist die Zahl der Länder, die bereits die neuen Regeln anerkennen, stetig gewachsen. Das reformierte Regelwerk erlaubt neue Kombinationen von Arbeitsschritten zum Ursprungserwerb sowie, mit gewissen Einschränkungen im Textil- und Bekleidungsbereich, die volle Kumulierung. Auch die Toleranzen für die ursprungsunschädliche Verwendung von Vormaterial aus Drittländern wurden erhöht.

Die neue Paneuromed-Zone (PEM-Zone) mit modernisierten Ursprungsregeln ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Allerdings konnten nicht alle Freihandelsabkommen bis Ende 2024 angepasst werden. Daher gibt es bis Ende 2025 noch Übergangsregelungen, in deren Rahmen es zu zwei parallel gültigen Regelwerken kommen kann. Ab 1. Januar 2026 kommt ausschließlich das neue Regelwerk zur Anwendung.