Paneuromed: Aktualisierte Matrix mit Status „CR“ für die Ukraine Bild: © Michael Gaida - pixabay.com

Paneuromed: Aktualisierte Matrix mit Status „CR“ für die Ukraine

Die EU-Kommission hat am 26. Mai 2025 eine aktualisierte Vorab-Version der Paneuromed-Matrix veröffentlicht.

Zwischen der EU und der Ukraine gilt demnach seit dem 23. Mai 2025 der Status „CR“, d. h. es können parallel die alten sowie die modernisierten Ursprungsregeln im Warenverkehr mit der Ukraine verwendet werden.

Die DG TAXUD veröffentlicht auf ihrer Webseite regelmäßig Aktualisierungen der Matrix, die später im Amtsblatt C veröffentlicht werden, siehe Webseite der Europäischen Kommission (nur in englischer Sprache). Die aktuelle Matrix steht unter „Advanced Copy“ zum Download bereit. Diese Vorab-Versionen entfalten sofort verbindliche Wirkung, d. h. die Informationen können genutzt werden, auch wenn die Amtsblattveröffentlichung noch nicht erfolgt ist.

Weitere Informationen zum revidierten Regionalen Übereinkommen und zu den Übergangsregeln im Jahr 2025 stellt die deutsche Zollverwaltung hier zur Verfügung.

Im Jahr 2025 können alte und neue PEM-Regeln noch parallel verwendet werden. Zum 1. Januar 2026 lösen die modernisierten Regeln das alte Regionale Übereinkommen endgültig ab. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neuen Listenregeln und weitere Neuerungen einstellen. GESAMTMASCHE erteilt den Mitgliedsfirmen hierzu fachliche Auskünfte und unterstützt bei Fragen rund um die Umstellung. Im zweiten Halbjahr wird zum Thema „Neue PEM“ ein weiteres Vorbereitungsseminar angeboten.