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Revision der EU-Textilkennzeichnungsverordnung

Als eine der wichtigsten Rechtsvorschriften für den Textil- und Bekleidungssektor soll die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (TLR) als Teil des Green Deal reformiert werden.

Als eine der wichtigsten Rechtsvorschriften für den Textil- und Bekleidungssektor soll die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (TLR) als Teil des Green Deal reformiert werden. Noch im Herbst 2025 will die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag vorlegen. Neben weiterer Harmonisierung und verbesserter Verbraucherinformation soll die TLR künftig auch Nachhaltigkeitsziele wie die Förderung von Kreislaufwirtschaft und die Bekämpfung von Greenwashing verfolgen.

TLR muss ihrem Namen gerecht werden

Modernisierungsbedarf gibt es in der Tat, und eine Überarbeitung der TLR ist vierzehn Jahre nach ihrer Veröffentlichung angebracht, um den dynamischen Veränderungen in der Branche Rechnung zu tragen. Eine Erweiterung um zusätzliche Regelungstatbestände über die Materialangabe hinaus ist jedoch kritisch zu betrachten. Seitens der Unternehmen und Verbraucher in der EU wurde hierzu mit gutem Grund kein Regelungsbedarf kommuniziert.

Digitalisierung nutzen

Mit der Reform will die EU die digitale Kennzeichnung vorantreiben. Das ist zu begrüßen, solange die Digitalisierung dabei hilft, die Kennzeichnung und Etikettierung moderner und effizienter – und somit auch kostengünstiger – zu gestalten. Beispielsweise ließe sich die Kennzeichnung in vielerlei Sprachen leichter bewerkstelligen, und physische Etiketten könnten sich auf die wesentlichen Inhalte konzentrieren. Ein Doppelaufwand durch physische und digitale Kennzeichnung würde jedoch erhebliche Mehrkosten verursachen. Auch der Zwang zum digitalen Label wäre kontraproduktiv, da der Aufwand für IT-Lösungen für kleinere Firmen unverhältnismäßig hoch sein könnte.

Überschneidungen ausschließen

Auffällig sind drohende Überschneidungen mit anderen Gesetzesinitiativen, vor allem mit der Ökodesign-Verordnung, den Initiativen zu Green Claims, der Produktsicherheitsverordnung, der REACH-Verordnung sowie der Lieferkettengesetzgebung und der EU-Zwangsarbeitsverordnung. Aktuell betont die EU-Kommission immer wieder, dass die Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften und die Verbesserung ihrer Umsetzung wesentlich sind, damit Geschäfte in Europa einfacher und schneller abgewickelt werden können. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieses Bekenntnis zu Vereinfachung und Effizienz in der bevorstehenden Überarbeitung widerspiegelt.