Neue US-Zölle erst eine Woche später in Kraft Bild: © Gerd Altmann – pixabay.com

Neue US-Zölle erst eine Woche später in Kraft

In der Executive Order vom 31. Juli spezifiziert Donald Trump die sog. reziproken Zölle für die EU und viele weitere Länder. Die Zölle des EU-Deals gelten ab 8. August.

Die US-Zölle, die aus dem „Deal“ zwischen EU-Kommission und den USA resultieren, wurden verschoben: Statt am 1. treten Sie erst am 7. August 2025 in Kraft und kommen nach Aussagen der EU-Kommission ab 8. August zur Anwendung. Eine frühere Anwendung nur wenige Tage nach den bilateralen Gesprächen wäre für den US-Zoll schlicht nicht umsetzbar gewesen. Die Executive Order „Further modifying reciprocal tariff rates“ vom 31. Juli 2025 legt die Höhe der länderspezifischen reziproken Zölle für EU-Waren sowie für Waren mit Ursprung in vielen weiteren Ländern festgelegt, die ab dem siebten Tag nach Veröffentlichung der Executive Order anzuwenden sind (siehe auch Zölle für eine Länderauswahl in der Tabelle am Ende der Seite).

Für Ursprungswaren der EU im Bereich Textil und Bekleidung gilt grundsätzlich:

  • Liegt der „normale“ (MFN) US-Zoll bereits über 15 Prozent, so ist nur dieser Zoll zu entrichten. Es fallen keine zusätzlichen bzw. reziproken Zölle mehr an.
  • Liegt der MFN-Zollsatz der USA unter 15 Prozent, so werden insgesamt 15 Prozent fällig, d. h. technisch werden niedrigere Zölle auf die Höhe von 15 Prozent aufgestockt.

Diese Regel gilt auch für Autos und Autoteile. Für viele Waren bzw. Sektoren gibt es jedoch Sonderregelungen (Luft- und Raumfahrt, Pharmazie, Halbleiter, Metalle, Agrarbereich etc.). Näheres dazu kann der Gesamtmasche-Meldung Deal in Sicht vom 30. Juli 2025 entnommen werden.

Die Zollsenkungen der EU gegenüber den USA sind technisch und rechtlich nicht so schnell umsetzbar. Experten rechnen mit sechs Monaten, bis die Anwendung starten kann. In der EU müssen Parlament und Mitgliedstaaten der Vereinbarung zustimmen.

Damit die Zugeständnisse der EU nicht „erga omnes“, also für alle Länder gelten, müssen sie in die Form eines Handelsabkommens gebracht werden. Ansonsten wäre die Regelung nicht WTO-konform, und andere Länder könnten die Gleichbehandlung mit Nullzollsatz einklagen. Für eine Übergangszeit sieht die WTO Ausnahmen vor, wenn bereits ausgehandelte Abkommen angewendet werden, ehe sie rechtlich abgesegnet sind.  

Mit einem reziproken Zollsatz von 15 Prozent scheint die Europäische Union besser dran zu sein als viele andere Länder. Vor allem im Bekleidungsbereich scheinen die Auswirkungen überschaubar, da die Drittlandszölle der USA für Waren der Kap. 61 und 62 ohnehin meist über 15 Prozent liegen. Vorsicht ist jedoch beim Thema Ursprung geboten: Der Ursprung der Ware zählt, nicht das Versandland. Da die USA die Anwendung von „strict rules of origin“ angekündigt haben, dürften die Regeln streng ausgelegt werden. Bislang gilt der außenwirtschaftsrechtliche (nicht-präferenzielle) Ursprung als entscheidend.

Für Kanada wurden die reziproken Zölle zum ersten August von 25 auf 35 Prozent angehoben (mit Ausnahmen). Waren die den Ursprungsregeln des USMCA entsprechen, können weiterhin zollfrei gehandelt werden. Mit Mexiko wurde eine 90-tägige Zollpause vereinbart, in der weiter verhandelt werden soll.