USA: Ende zollfreier Kleinsendungen Bild: © Gerd Altmann – pixabay.com

USA: Ende zollfreier Kleinsendungen

Wie angekündigt, haben die USA am 29. August die Zollfreigrenze für Sendungen bis 800 US-Dollar abgeschafft. B2C-Sendungen und kleinere B2B-Sendungen müssen jetzt verzollt werden wie große Lieferungen.
Zölle auch für Kleinsendungen ab Einfuhr am 29. August 

Sämtliche Sendungen in die USA müssen seit 29. August 2025 (12:01 mittags EDT) in den USA verzollt werden. Die bisherige Freigrenze von 800 US-Dollar gilt entsprechend der Executive Order vom 30. Juli 2025 nicht mehr. Eine Ausnahme für noch Ware, die sich noch auf dem Transportweg befindet, gibt es dabei nicht. Zu den Time of Entry-Bestimmungen, auch für Zolllager, können Details hier bzw. hier eingesehen werden.

Abgaben für Kurier-, Express- und Paketdienstleister

Wie die Abgaben durch KEP-Dienstleister  zu berechnen (ad valorem vs. Pauschale je nach geltendem Länderzollsatz) und abzuführen sind, ist spätestens seit 28. August für B2B (über ACE-System) und auch B2C geregelt. Die Zollsätze bzw. Pauschalen ergeben sich aus der Executive Order vom 30. Juli. Demnach ist entweder mit dem länderspezifischen Zollsatz (IEEPA) zzgl. Drittlandszollsatz zu verzollen, oder eine Pauschalabgabe abzuführen, orientiert an den jeweiligen länderspezifischen Sätzen:

  • IEEPA-Satz bis 16 Prozent (z. B. EU): 80 US-Dollar pro Sendung
  • IEEPA-Satz 16 bis 25 Prozent (z. B. Indonesien, Tunesien): 160 US-Dollar pro Sendung
  • IEEPA-Satz über 25 Prozent (z. B. Serbien, Schweiz): 200 US-Dollar pro Sendung

DHL und andere Dienstleister hatten vor einer Woche den postalischen Paketversand bis auf weiteres ausgesetzt und dies mit unklaren Regelungen begründet, auch wenn das Guidance-Dokument seit dem 15. August zur Verfügung steht. Anfang nächster Woche soll Federal Register noch ein ergänzender Anhang veröffentlicht werden, mit der HTSUS angepasst wird – noch stehen einige länderspezifische Zollsätze aus.

Auch Zollkostenbefreiungsverordnung außer Kraft

Mit der Mitteilung 19 U.S.C. § 1321 – U.S. Code – Unannotated Title 19. Customs Duties § 1321. Administrative exemptions haben die USA zudem ihre Zollkostenbefreiungsverordnung außer Kraft gesetzt. Diese hatte bislang die Nicht-Erhebung sämtliche Abgaben unter 20 US-Dollar geregelt („waive the collection of duties, fees, taxes, and interest due on entered merchandise when such duties, fees, taxes, or interest are less than $20 or such greater amount as may be specified by the Secretary by regulation“).