USA streichen De-minimis-Regel Bild: Public_Domain_Photography - pixabay.com

USA streichen De-minimis-Regel

Zum 29. August 2025 schaffen die USA 800-Dollar-Freigrenze ab. Die De-minimis-Klausel ermöglichte bislang den zollfreien Versand kommerzieller Kleinsendungen.

Kommerzielle Paketsendungen in die USA werden künftig mit dem für das jeweilige Ursprungsland gültigen Importzoll belegt, auch wenn ihr Wert unter 800 US-Dollar liegt. Die neue Regelung soll ab 29. August 2025 greifen. Eine entsprechende Executive Order hat US-Präsident Trump am 30.07.2025 veröffentlichen lassen. Die sog. „De minimis“-Ausnahmeregelung ermöglichte bisher ausländischen Versendern, Sendungen bis zu einem Warenwert von 800 US-Dollar zollfrei in die USA zu schicken. Die Ausnahme sollte eigentlich noch bis 2027 gelten – außer für Waren aus China und Hongkong, die bereits seit Anfang Mai nicht mehr De-minimis-fähig sind. 

Pakete im Wert von bis zu 800 US-Dollar, die außerhalb des internationalen Postnetzes in die USA verschickt werden, werden ab dem 29. August mit „allen anwendbaren Zöllen“ belegt, d. h. sie werden wie alle anderen Warensendungen behandelt. 

Für Sendungen über den Postweg gilt einer von zwei Zolltarifen: Entweder greift ein Wertzoll in Höhe des effektiven Zollsatzes des Herkunftslandes des Pakets (analog zur Regelung für Waren, die per Spedition versandt werden) oder ein spezifischer Zollsatz von 80 bis 200 US-Dollar, abhängig vom Zollsatz des Herkunftslandes, wobei sich die Dienstleister für jeweils sechs Monate auf eines der Systeme festlegen müssen. 

IEEPA-Zoll <16 %: 80 US-Dollar

IEEPA-Zoll 16 bis 25 %: 160 US-Dollar

IEEPA-Zoll >25 %: 200 US-Dollar

Für Waren aus China und Hongkong wurde die De-minimis-Regelung bereits am 2. Mai 2025 abgeschafft. Auch nach dem US-China-Deal profitieren chinesische Ursprungswaren nicht mehr von De-minimis. 

Executive Order zur Abschaffung der De-minimis Ausnahmeregel vom 30.7.2025

Die EU will ihre De-minimis-Grenze von 150 EUR als vorgezogenes Ergebnis der UZK-Reform 2026 ebenfalls abschaffen. Dadurch erhofft man sich die Eindämmung der Päckchenflut ausländischer Online-Händler sowie mehr Abgabengerechtigkeit.

IEEPA-Zollsätze werden von den USA als länderspezifische Zollsätze aufgrund eines „nationalen Notstandes“ erlassen. Sie sollen „reziprok“ wirken, um den „nationalen Notstand“ zu kompensieren. Bei der Aufhebung der De-minimis-Regel wird betont, dass jede Handelsbeziehung einzeln betrachtet wird. Insofern stellt sich die Frage, ob Länder mit „Deals“ dennoch von De-minimis profitieren könnten. Andernfalls werden auf B2C-Sendungen von EU-Herstellern – sofern ihr Inhalt Ursprung in der EU hat – mit den „Deal“-Zollsätzen von 15 Prozent bzw., falls der MFN-Satz höher ist als 15 Prozent, mit dem jeweiligen US-Drittlandszoll zu verzollen. Für Bekleidung beträgt dieser i. d. R. zwischen 16 und 27 Prozent.